14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

VIVAWEST ist ausschließlich in Deutschland tätig und zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Zudem ist VIVAWEST ein tarifgebundener Konzern. Die bestehenden Manteltarifverträge wurden im Jahr 2011 zwischen der IGBCE und den verschiedenen Gesellschaften im Konzern geschlossen. Darüber hinaus werden die Interessen der Belegschaft über Betriebsräte in den Einzelgesellschaften sowie durch die IGBCE vertreten.

Eine spezielle Förderung der Beteiligung der Belegschaft am Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt nicht, da Nachhaltigkeit integraler Bestandteil des Geschäftsmodells ist. Im Zuge der Umsetzung nehmen alle Beschäftigten automatisch Einfluss auf die Ausgestaltung von Prozessen sowie Produkten und Leistungen. Darüber hinaus können Verbesserungsvorschläge über ein Ideenmanagement eingereicht werden. Eine Bewertungskommission entscheidet anschließend über die Prämierung der eingereichten Vorschläge. Organisatorisch werden die Mitarbeiterinteressen durch die Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzernlenkungskreis Nachhaltigkeit dauerhaft vertreten.

Nennenswerte mit den Arbeitnehmerrechten in Verbindung stehende Risiken sind nicht bekannt.Der Risikomanagementprozess umfasst unverändert den Regelkreis der Risikoidentifikation, der Risikoanalyse und -bewertung, der Risikosteuerung, der Risikoüberwachung sowie der Risikoberichterstattung.

Weitere Informationen zum Chancen- und Risikomanagementsystem finden Sie unter DNK-Kriterium 2. Detaillierte Informationen sind im Finanzbericht 2022 (3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem im Vivawest-Konzern, Seite 30 ff.) dargestellt.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 38).

Informationen zur Einbindung der Konzerngeschäftsführung sind dem DNK-Kriterium 5 zu entnehmen.

Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen zum Thema Arbeitnehmerrechte wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da aufgrund der genannten Punkte kein expliziter Handlungsbedarf besteht. Über das Nachhaltigkeitsziel "Sicherstellung einer hohen Arbeitgeberattraktivität für derzeitige und neue Beschäftigte" sind die Arbeiternehmerrechte jedoch indirekt berücksichtigt (Details siehe DNK-Kriterium 16).