Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
KESSEL hält die geltenden Gesetze zum Arbeitnehmerrecht ein und erfüllt diese auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Das Unternehmen hält sich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Regelungen.
Da die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitnehmerrecht eingehalten werden, bestehen derzeit keine Risiken bezüglich der Arbeitnehmerrechte und damit kein Anlass für uns, in diesem Bereich Ziele zu setzen. Ein weiterführendes internationales Regelwerk wurde aktuell nicht aufgestellt.
Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, in den zahlreichen Qualitätszirkel, über KVP-Maßnahmen oder über Innovationsplattformen wie Idee+ und IdeeFix Ideen zum Nachhaltigkeitsmanagement beizutragen. Darüber hinaus sind alle Abteilungen in die Managementsysteme zu Umweltschutz, Qualität und Energie, die fester Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie sind, eingebunden.