Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in Berlin beschäftigt und die IBB ist national und weitestgehend regional tätig. Der Personalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Frauenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung vertreten die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen. Ihre Rechte und Aufgaben ergeben sich aus dem Personalvertretungsgesetz Berlin, dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch. Die Beschäftigtenvertretungen und die Arbeitgeberseite arbeiten in der IBB vertrauensvoll zusammen. Für einen engen Austausch gibt es eine dichte Regelkommunikation der Beschäftigtenvertretungen mit dem Stab Personal ebenso wie mit dem Vorstand. Auch im Verwaltungsrat und in seinen Ausschüssen vertreten die Beschäftigtenvertreterinnen die Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Themenbezogen wurden sie in 2018 – wie in den Vorjahren - frühzeitig in Prozesse (z.B. Personalauswahl), Projekte, Arbeitsgruppen und in Veränderungsinitiativen (z.B. Umstrukturierungsmaßnahmen) eingebunden. Für alle genannten Einbindungsprozesse gibt es klare Zielsetzungen und eine Festlegung eines Zeitplans zur Zielerreichung. Zeit- und Aktivitätenpläne und Zielerreichung werden durch den jeweiligen Themenverantwortlichen des Stabs Personal, des Projekts bzw. der Arbeitsgruppe oder der Veränderungsinitiative nachgehalten.Die IBB ist Mitglied im Verband öffentlicher Banken. Es finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung und sie werden einzelvertraglich zugesichert.
Für 2018 wurden für das Themenfeld „Arbeitnehmerrechte“ diverse Ziele gesetzt und zur Umsetzung gebracht. Informationen dazu finden sich in den Abschnitten 15 „Chancengerechtigkeit“ (inklusive Gesundheitsschutz) und 16 „Qualifizierung“.
Zum Thema Nachhaltigkeit werden Beschäftigte regelmäßig über die unterschiedlichen internen Medien (z.B. Mitarbeiter-Zeitschrift, Intranet-Meldungen) informiert sowie durch Kommunikation dialogischer Art (z.B. Mitmach-Aktionen zum Energiesparen, jährliche Nachhaltigkeits-Veranstaltung) eingebunden.
Aufgrund der konsequenten Umsetzung der oben genannten Gesetze, des Tarifvertrags und der Interessenvertretungen und aufgrund systematischer Einbindungsprozesse werden keine Risiken für die Arbeitnehmerbelange gesehen, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder den Produkten oder Dienstleistungen der Bank ergeben.