14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Hannover Gruppe sind in Deutschland beschäftigt. Da Deutschland als ILO-Mitgliedstaat (Internationale Arbeitsorganisation) alle Kern- oder Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert hat und in die nationale Rechtsprechung einbindet, gelten diese internationalen Standards für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin unterliegen wir außerdem dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Sparkassen“ (TVöD-S). Unser Geschäftsgebiet ist auf die Region Hannover begrenzt. Diese Rahmenbedingungen stellen für uns die konzeptionelle Grundlage für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten. Weitere Anknüpfungspunkte lassen sich in unseren Führungsleitlinien und dem Unternehmensleitbild festmachen, die unter Einbindung des Vorstandes erstellt wurden. Aufgrund der nationalen Tätigkeit und der geltenden gesetzlichen Vorschriften sehen wir keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch unsere Geschäftstätigkeit.

Über das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) ist eine Basis für die Wahrung der Arbeitnehmerrechte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse geregelt. Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der Rechte der Mitarbeiterschaft und ist Ansprechpartner für jeden Beschäftigten bei Unstimmigkeiten.

Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vereinbarungen und Regelungen ist für uns selbstverständlich. Zudem ist uns eine Positionierung als attraktive Arbeitgeberin besonders wichtig. Die Wahrnehmung der Arbeitgeberattraktivität sowohl bei den eigenen als auch bei den potenziell Beschäftigten ist ein entscheidender Faktor für den zukünftigen Erfolg der Sparkasse Hannover – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie des steigenden Wettbewerbs von Unternehmen um Fachkräfte am stark umkämpften Arbeitsmarkt. Wir sehen Beschäftigte nicht nur als Arbeitskräfte, sondern ganzheitlich als Individuen, die die Herausforderungen zu meistern haben, Privates und Berufliches im Einklang zu managen. Uns geht es darum, die individuellen Belange der Beschäftigten mit den betrieblichen Erfordernissen zu vereinen. Das erfordert sowohl einen ernsthaften Umgang mit den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch eine wertschätzende und klare Kommunikation. Die Führungskräfte werden qualifiziert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Außerdem haben wir betriebliche Instrumente und Regelungen, die über gesetzliche und tarifliche Normen hinausgehen und somit die Arbeitgeberattraktivität fördern, z. B. flexible Arbeitszeitregelungen, Sabbatical, Umwandlung von Gehalt in Freizeit, Arbeitsplatzgarantie, Förderung nebenberuflicher Weiterbildungen, betriebsbedingter Ausschluss von Beendigungskündigungen, Jobticket. Zielsetzung ist ein stabiles Wir-Gefühl und eine hohe Identifikation unserer Beschäftigten mit der Sparkasse Hannover als Basis für eine dauerhafte Zusammenarbeit.

Dabei ist uns die Einbindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Die bisherige Beteiligung an Befragungen zeigt uns, dass unsere Beschäftigten diese Möglichkeit gerne nutzen. Daher sehen wir keine Notwendigkeit, quantitative und zeitliche Ziele in Bezug auf die Beteiligung im Unternehmen zu definieren.

In diesem Zusammenhang ist für uns die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wichtiger Indikator, denn sie unterstützt uns in unserer Positionsbestimmung. Die Beschäftigten können im Rahmen des Personalbarometers und des Führungs- und Wirkungsfeedbacks regelmäßig Rückmeldungen zu ihrer Zufriedenheit geben In der Zeit vom 18. November bis zum 6. Dezember 2019 wurde das Führungs- und Wirkungsfeedback durchgeführt, dessen Ergebnisse in diesem Jahr ausgewertet vorlagen. 77 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Rahmen des Führungsfeedbacks ihre direkte Führungskraft bewertet. Im Vordergrund des Führungsfeedbacks steht die Kommunikation zwischen den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In abteilungsbezogenen Gesprächsrunden wurden deshalb die Ergebnisse der Befragung reflektiert und über eventuell notwendige Veränderungen in der Zusammenarbeit gesprochen. Die nächste Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit (Personalbarometer) ist für das Jahr 2021 geplant.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können die Beschäftigten Ideen für Optimierungen und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv beteiligen. Sie nutzen diese Möglichkeit bereits für unterschiedliche Themen aus dem Feld der Nachhaltigkeit, sodass Anregungen hier direkt auch wieder in die Gestaltung des Nachhaltigkeits-managements einfließen. Auch über unser Kompetenzteam, unsere Auszubildenden und sonstige direkte Kontaktaufnahmen mit dem Nachhaltigkeitsmanagement können unsere Kolleginnen und Kollegen Impulse setzen.

Darüber hinaus fördern wir ausdrücklich und aktiv das ehrenamtliche Engagement unserer Beschäftigten und Ruheständler.