Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist für die Bundesdruckerei-Gruppe eine Selbstverständlichkeit. Im Berichtszeitraum betrieb das Unternehmen ausschließlich Standorte in der EU (Deutschland und Polen). An allen Standorten gelten die nationalen und EU-weiten gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsansprüchen, Mutter- sowie Kündigungsschutz, die selbstverständlich beachtet werden. Damit ergeben sich nur minimale Risiken bezüglich einer Verletzung der Arbeitnehmerrechte.
Die Bundesdruckerei-Gruppe hat sich außerdem der Einhaltung der von den Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie vom UN Global Compact definierten Arbeitnehmerrechten verpflichtet. Hierzu gehört die Einhaltung der Menschenwürde, das Verbot der Diskriminierung, der Kinderarbeit und Zwangsarbeit, der Anspruch auf Mindestlohn sowie die Vereinigungsfreiheit. Auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie das Betriebsverfassungsgesetz werden geachtet. Interne Betriebsvereinbarungen zu bspw. der Integration von Schwerbehinderten in der Bundesdruckerei-Gruppe wurden geschlossen und Prozesse zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretung etabliert. Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat und der Betriebsrat prüfen die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte im Unternehmen. Zwischen der Bundesdruckerei-Gruppe (ohne genua GmbH) und dem Konzernbetriebsrat der Bundesdruckerei GmbH gilt eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Dadurch wird der Schutz gesundheitlich belasteter Mitarbeiter sichergestellt und nach gemeinsamen Lösungen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit erarbeitet/entwickelt. Das Team des betrieblichen Eingliederungsmanagement steht allen Mitarbeitern auch präventiv in psychosozialen Fragestellungen zur Seite.
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden in Kriterium 16 näher erläutert.
Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms erfordert an vielen Stellen die aktive Teilnahme der Mitarbeiter. Sie werden ggfs. von den jeweils zuständigen Beauftragten für Arbeitssicherheit, Energiemanagement und Umweltschutz eingebunden. Für weitere Informationen zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement (auch über gesetzliche Bestimmungen hinaus) durch bspw. das betriebliche Vorschlagswesen bzw. Ideenmanagement, den Ausschuss für Arbeitssicherheit, Umwelt und Energie des Betriebsrats und Schulungen der Mitarbeiter siehe Kriterium 16 und 9 sowie Indikator GRI SRS-403-4.