Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die GIZ hat drei Betriebe: Berlin, Bonn und Eschborn. In jedem dieser drei Betriebe gibt es einen eigenständigen Betriebsrat. Die Betriebsräte entsenden wiederum Delegierte, die gemeinsam den Gesamtbetriebsrat (GBR) bilden. Ob einer der Betriebsräte oder der Gesamtbetriebsrat für eine Angelegenheit zuständig ist, richtet sich nach deren Art und den Adressaten.
Das Recht deutscher Mitarbeiteri*nnen, an der Entscheidungsfindung beteiligt zu sein, ist durch das Betriebsverfassungsgesetz gesichert. Der lokale oder – im Fall von Themen, die das gesamte Unternehmen betreffen – zentrale Personalrat vertritt die Mitarbeitenden dabei. Die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb Deutschlands werden durch entsandte Vertreterinnen und Vertreter wahrgenommen. Diese bilden ein Komitee des zentralen Betriebsrats. Um eine Arbeitsbeziehung zu sichern und legalen Anforderungen zu entsprechen, gibt es mehrere Dialogformen – von monatlichen Sitzungen der lokalen Personalräte bis hin zu jährlichen Konferenzen.
In der GIZ wählt das Nationale Personal regelmäßig Vertreter*innen auf Landesebene. Diese können bei Auseinandersetzungen Ideen und Vorschläge in die richtige Richtung leiten. Sie beteiligen sich außerdem an Diskussionen, die größere Mitarbeitergruppen betreffen. Die Personalabteilung hat eine spezielle Auskunftsstelle für Kolleginnen und Kollegen außerhalb Deutschlands eingerichtet, um sie bei ihren Anliegen zu unterstützen.
Mitarbeitersitzungen finden regelmäßig statt und sind „Open Space“-Veranstaltungen, inklusive Live-Video-Gesprächen mit Führungskräften und vielen anderen Dialogmöglichkeiten. Unser Mitarbeitermagazin „wir“, das Intranet und viele interne Newsletter sind wichtige Kommunikationskanäle. Zweimal pro Jahr werden Mitarbeiterbefragungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Entwicklungshelferinnen und -helfer in unseren Projekten gesendet.
Arbeitnehmerrechte gemäß nationaler und internationaler Standards werden in der GIZ durchgehend eingehalten. So gibt es Regelungen zu Anti-Diskriminierung, Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter sowie eine Erklärung zur Inklusion in der GIZ. Die gesetzlichen Verpflichtungen für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin leiten sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ASchuG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab. Es gibt außerdem ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Das Nachhaltigkeitsprogramm 2021-2025, die zentrale Leitlinie für das unternehmerische Nachhaltigkeitsmanagement, beinhaltet deshalb keine Ziele zu Arbeitnehmerrechten. Weiterführende Angaben können nicht getroffen werden.
Arbeitnehmerrechte im Ausland
Es ergänzen sich die Beiträge von nationalen und entsandten Mitarbeiter*innen, die die GIZ-Leistungen gemeinsam in einer einheitlichen workforce erbringen. Einheitliche workforce heißt, dass die unternehmenspolitischen Grundsätze gleicher-maßen für entsandte und nationale Mitarbeiter/innen gelten und den jeweiligen Personalpolicies zugrunde liegen. Die Policy Nationales Personal beschreibt die personalpolitischen Leitlinien für nationale Mitarbeiter/innen. Die Policy formuliert Standards im Sinne einer einheitlichen Unternehmenspolicy und professioneller Prozesse in der Personalarbeit zum Nationalen Personal. Gleichzeitig bietet sie die erforderliche Flexibilität zur Berücksichtigung nationaler Gesetzgebungen sowie regionaler und kultureller Besonderheiten.
Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ
Die GIZ steht beim Thema Engagement in einem fortwährenden Dialog mit ihren Mitarbeitenden und berücksichtigt Kritik und Anregungen. 2019 hat sie eine Orientierung zum Mitarbeiterengagement im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements erarbeitet. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrer Führungskraft Mitarbeiterziele für ihr Engagement zu vereinbaren. Diese Ziele sind für eine variable finanzielle Vergütung relevant (siehe auch Kriterium 8 „Anreizsysteme“). Auch der Nachhaltigkeitsfonds, aus dem Initiativen der Mitarbeitenden finanziell unterstützt werden, ist Teil der Orientierung (siehe auch Kriterium 18 „Gemeinwesen“). Im Nachhaltigkeitsprogramm 2021-2025 wurde die Stärkung der Partizipation der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement als Ziel definiert.
Zentrale Chancen und Risiken der GIZ finden sich unter Kriterium 2 „Wesentlichkeit“. Auf Projekt-Ebene greift das Safeguards+Gender Managementsystem zur Prüfung möglicher Risiken. Informationen dazu finden sich unter Kriterium 6 „Regeln und Prozesse“.