14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zugunsten der Beschäftigten ist selbstverständlich. Die Einhaltung dieser und aller weiterer externen und internen Vorschriften wird durch ständige Kontrollen der internen Compliance-Abteilung sichergestellt.   

Der Flughafen München legt Wert auf eine Personalpolitik, die sowohl den Menschen als auch die Unternehmensentwicklung im Blick hat. Deshalb orientiert sich das langfristig ausgerichtete Personalkonzept an der aktuellen Geschäftssituation und Unternehmensstrategie. Gesellschaftliche Trends der letzten Jahre, wie die demografische Entwicklung und die digitale Transformation sowie der dafür nötige Kulturwandel innerhalb des Konzerns, beschäftigen das Unternehmen auch in Zukunft.

Veränderte Anforderungen an die Kompetenzen der Mitarbeiter machen es zudem erforderlich, die Belegschaft mit Personalentwicklungskonzepten beim Einsatz neuer Technologien und dynamischer Arbeitsweisen zu begleiten. Aber auch die Mitarbeiter stellen Ansprüche: Nachfolgende Generationen zum Beispiel bringen andere Erwartungen an die Zusammenarbeit und die Führung ins Unternehmen – beispielsweise flache Hierarchien oder nachhaltiges unternehmerisches Handeln ihres Arbeitgebers. Diese Prämissen müssen sich in einer zeitgemäßen Personalpolitik entsprechend widerspiegeln.
 
Ab März 2020 musste das Unternehmen schnell und konsequent auf die massiven Verkehrseinbrüche reagieren. Um Personalkosten zu senken, wurde in großen Teilen des Konzerns Kurzarbeit eingeführt. Andere Ad-hoc-Maßnahmen waren ein Einstellungsstopp, die Unterbrechung oder Beendigung betrieblich nicht unbedingt notwendiger Projekte und der Abbau von Überstunden. Die größten personalpolitischen Herausforderungen für die kommenden Jahre sind die durch die Krise erforderliche Reduktion der Personalkapazität und die Anpassung der Führungs- und Organisationsstruktur an die zu erwartende mittelfristige Verkehrsentwicklung.

Tarifliche Rahmenbedingungen
Die Flughafen München GmbH ist als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden. Die Beschäftigten der FMG erhalten eine betriebliche Altersvorsorge, die tariflich geregelt und über die bayerische Zusatzversorgungskasse für kommunale Arbeitgeber abgedeckt ist. Im März 2020 gab es für die Beschäftigten im Schnitt 1,06 Prozent mehr Gehalt. Die Laufzeit des Tarifvertrags endete am 31. August 2020. Die Ergebnisse der Verhandlungen zum TVöD im Herbst 2020 wurden für die Beschäftigten der FMG und AeroGround nicht übernommen. Stattdessen wurde im Dezember ein Notlagentarifvertrag für die deutschen Verkehrsflughäfen abgeschlossen, der den aktuellen äußerst negativen Entwicklungen im Luftverkehr und insbesondere auch am Flughafen München Rechnung trägt. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2020. Er sieht vor, ab 1. Januar 2022 die Arbeitszeit der Beschäftigten um sechs Prozent reduzieren zu können. Die für die weiteren Beschäftigten im öffentlichen Dienst vereinbarte Lohnerhöhung wird verschoben. Erst ab Oktober 2022 erhalten die Flughafenbeschäftigten 1,4 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 50 Euro. Im Dezember 2020 erfolgte eine Corona-Sonderzahlung, die je nach Entgeltgruppe bis zu 800 Euro betrug.
 
Kapazitätsanpassung sozialverträglich und mit Augenmaß gestalten.
Personalkosten nachhaltig zu senken und die Personalkapazität an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, sind Ziele der nächsten Jahre. Gerade in der Krise steht die FMG zu ihrem Anspruch, ein verlässlicher Arbeitgeber zu sein. Sie wird dieser Herausforderung sozialverträglich, verantwortungsvoll und in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern begegnen.

Für einen Arbeitgeber in öffentlicher Hand gehört die enge Beteiligung der Arbeitnehmer bei allen relevanten Unternehmensentscheidungen zur Kultur. Derzeit werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch 31 Mitglieder des Betriebsrats, durch die Schwerbehindertenvertretung, im Sprecherausschuss sowie im Aufsichtsrat vertreten. Ein Großteil der Belegschaft ist gewerkschaftlich organisiert.  

Die FMG achtet darauf, alle Anspruchsgruppen so frühzeitig wie möglich über für sie relevante betriebliche Veränderungen zu informieren und sie so weit wie möglich in betriebliche Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz wird der zuständige Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend unterrichtet, und die geplanten Betriebsänderungen werden mit dem Betriebsrat beraten. Betriebsvereinbarungen werden stets gemein mit dem Betriebsrat ausgearbeitet.
Auch über den Betriebsrat hinaus haben Mitarbeiter zahlreiche Möglichkeiten sich einzubringen, z.B. in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Schwerbehindertenvertretung. Auch der direkte Austausch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist garantiert: das jährliche Mitarbeitergespräch ist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.
 

Einbindung in die wesentlichen Themen & nachhaltige Ideen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse mit einbezogen. Weiterhin können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verbesserungsvorschläge über das interne Ideenmanagementsystem InnovationPilot eingeben, um ihren Beitrag zu den Konzernzielen aktiv zu leisten.   
 
Risikohandhabung
Durch die traditionell starke Beteiligung der Beschäftigten stehen die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit jeher im Mittelpunkt der Unternehmensentscheidungen. Durch die wirtschaftlich starke und hervorgehobene Position des Arbeitgebers in der Region sind hier keine negativen Veränderungen zu befürchten.

Munich Airport International GmbH (MAI)
Im August 2017 wurde eine 100% Tochtergesellschaft, die Munich Airport International gegründet. Diese ist exclusiv verantwortlich für die Beratung und das Training für andere, internationale Flughäfen. Mittlerweile hat sie sich auch als Service Provider an anderen Flughäfen weltweit entwickelt. 
Für die in Deutschland Angestellten gilt deutsches Recht, für die Mitarbeiter in anderen Ländern die dort geltende Rechtlage. Die Töchter sind haftungs- und vermögensrechtlich als selbstständige Trägerinnen von Rechten und Pflichten einzustufen. Die MAI verantwortet ihren Geschäftsbereich und damit auch ihr Compliance selbst. Bei der Vergabe von internationalen Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und ein Übereinkommen damit Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals dokumentiert und im Supplier Code of Conduct der MAI bereits im Vorfeld festgelegt.

Global Airport Experts - Munich Airport International