14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die DZ BANK erfüllt an allen deutschen Standorten die gesetzlichen Anforderungen und sicherheitstechnischen Normen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und bestellt nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Für die Beschäftigten in unseren Filialen in London, New York, Hongkong und Singapur gelten die jeweils gesetzlichen Bestimmungen und Standards. Übergreifend ist es für die DZ Bank selbstverständlich, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, eingehalten werden. 2014 haben wir weiterhin neue Mitarbeiter und Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschult und unsere interne Betriebsvereinbarung zur Integration behinderter Menschen befolgt. Die Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für alle Mitarbeiter sowie speziell für Führungskräfte obligatorisch. 2014 hat es keine Klagen zum AGG gegeben.

Die Mitarbeiter können auch aktiv Ideen und Anregungen zum Nachhaltigkeitsmanagement geben. Dazu haben wir beispielsweise zum Thema Umweltmanagement einen internen Wettbewerb ausgerufen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beteiligung an der internen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, bei der Mitarbeiter aus den verschiedenen Fachbereichen die Maßnahmen zum Nachhaltigkeitsmanagement gemeinsam umsetzen.