14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Aspekt 1

Die Einhaltung deutscher und europäischer Gesetze sowie tariflich vereinbarter Regelungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Wir haben eine innerbetriebliche Betriebsordnung. Diese Betriebsordnung gründet auf dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.

Ein demokratisch gewählter Betriebsrat, bestehend aus 9 Personen - sowohl aus dem gewerblichen als auch kaufmännischen Bereich - vertritt die Arbeitnehmerrechte der Hesse-Mitarbeiter.
Insgesamt bietet die Tarifbindung der Chemischen Industrie für die Arbeitnehmer attraktive Sozialleistungen. Neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Mitarbeiter zusätzliche Benefits im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Pflegeversicherung, eines Demografie- sowie eines Zukunftsbeitrags.

Darüber hinaus haben wir verschiedene betriebliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen entwickelt, welche das Miteinander von Mitarbeitern und die Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern regeln. Der Arbeitsschutz, die Unfallvermeidung und der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität.

Ziele und Maßnahmen

Aspekt 2

Einbindung Belegschaft / Betriebsrat

Uns ist die Einbindung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse sehr wichtig. Dazu gehört eine transparente Kommunikation der Führungskräfte mit Ihren Mitarbeitenden. Diese fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit und stärkt die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen.

Die Mitbestimmung aller hat bei uns einen hohen Stellenwert. Der demokratisch gewählte Betriebsrat ist in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsführung, um gemeinsam gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen unternehmensintern zu verhandeln. Dies geschieht bei uns in offener, vertrauensvoller Atmosphäre.

Zwei Mal im Jahr findet eine Betriebsversammlung statt, zu der alle Mitarbeitenden eingeladen werden. Neben Berichten des Betriebsrates und der Geschäftsführung wird in diesem Rahmen immer eine offenen Fragrunde angeboten und aktiv genutzt. Der direkte Kontakt zur Geschäftsführung steht jedem offen.

Über die geschaffene IT-Infrastruktur (Microsoft Teams und ein SharePoint-Intranet) besteht die Möglichkeit, Neuigkeiten aus allen Abteilungen unternehmensintern zu veröffentlichen, zu kommentieren und aktiv in den Austausch mit anderen Abteilungen und Kollegen zu gehen. Die mindestens drei Mal im Jahr erscheinende Mitarbeiter-Zeitschrift LACKSCHNACK hat ebenfalls die Aufgabe, alle Mitarbeitenden transparent zu informieren und am Unternehmensgeschehen teilhaben zu lassen.

Es gibt ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Für alle Labor- und Produktionsmitarbeiter wird Arbeitskleidung inkl. persönlicher Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Je nach Unternehmensbereich gibt es passende ergonomische Arbeitshilfen bzw. ergonomische Arbeitsplatz-Einrichtungen. 

In unserer Betriebsordnung sind alle relevanten Hinweise und Anweisungen definiert und dienen als Grundlage für die Schulung, Unterweisung und Information aller Mitarbeiter.  

Aspekt 3

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung - in der Gesellschaft, aber auch bei uns im Unternehmen. So gibt es eine größere Arbeitsgruppe zur strategischen Ausrichtung zu diesem Thema und weitere Arbeitsgruppen, die Unterthemen, wie Energie, Entwicklung neuer Produkte aus nachwachsenden bzw. nachhaltigeren Rohstoffen, etc. beleuchten und aktiv bearbeiten. Die Mitarbeiter*innen werden an vielen Stellen aktiv eingebunden in diesen Prozess.
Zudem gibt es Mitarbeiter-Befragungen und über das Betriebliche Vorschlagswesen kann jeder Mitarbeiter eigene Ideen einbringen.  

Aspekt 4

Wir als Hesse GmbH & Co. KG sind ein international agierendes Unternehmen. Es gibt unternehmenseigene Tochterunternehmen in Belgien, Frankreich und Dubai. Außerdem haben wir Joint Ventures in Indien und China.
Auch in den Standorten arbeiten wir nach deutschen Standards. Wir sorgen in jedem Fall dafür, dass alle Regeln und Gesetze des jeweiligen Landes eingehalten werden.  

Aspekt 5

Zur Abschätzung und Vermeidung von Chancen und Risiken wird im Unternehmen ein aktives Risikomanagement in unseren Prozess- und Dokumententool ConSense betrieben. Risiken können unter anderen sein: Im Kontext der Organisation identifizieren die Führungskräfte in jedem Bereich die Chancen und Risiken. Dies wird von der obersten Leitung regelmäßig kontrolliert.

Zudem erfolgt eine systematische Bearbeitung von Gefährdungsbeurteilungen. Hier wird das Risiko- und Restrisiko der relevanten Tätigkeiten im Bereich bewertet und wenn es erforderlich ist, Maßnahmen abgeleitet.

Zur Ermittlung der Gefährdungen wird die jeweils aktuelle Vorlage der BG RCI verwendet. Diese beinhaltet die Bewertung des Risikos, die daraus notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung sowie eine Restrisikobewertung. Alle Gefährdungsbeurteilungen und Risiken werden zentral in unseren Prozess- und Dokumententool  erfasst und sind Bestandteil des Managementreviews. Über die Compliance-Managementsoftware GEORG wird die regelmäßige Überprüfung des Risikomanagements überwacht. GEORG beinhaltet zudem alle relevanten Gesetze und Verordnungen zu Themenbereich wie Arbeitssicherheit, Umweltrecht und Gesundheitsschutz. Für die Jahre 2022/23 ist geplant hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzunehmen, um Soziale- und Menschenrechtsaspekte stärker zu berücksichtigen.

Hieraus werden Aufgaben an die Bereichsleiter*innen generiert, die in definierten Abständen abzuarbeiten sind. Dieses wird über ein Ampelsystem transparent überwacht.
Zusätzlich haben wir ein EHS-Team berufen, welches sich neben den Sicherheitsfachkräften aus der Geschäftsführung, den Führungskräften der relevanten Abteilungen und den Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, um sicherzustellen, dass alle Rechtsgebiete und Bereiche Berücksichtigung finden.

In regelmäßigen Abständen werden hier alle relevanten Themen besprochen und ggf. Maßnahmen geplant.

Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, Sicherheitsmängel, die ihnen auffallen, umgehend an die Führungsebene weiterzugeben. Das betriebliche Vorschlagswesen schließt ausdrücklich Verbesserungsvorschläge zu allen Themen mit ein.
Somit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter*innen konsultiert und beteiligt werden.