14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die geltenden deutschen Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmer*innen liegen allen Arbeitsverhältnissen zugrunde. Die Mitarbeitenden der Filmförderung sind i.d.R. unbefristet festangestellt, auf Wunsch in Teilzeit, und vertraglich an den Tarifvertrag der Länder angebunden. Flexibles Arbeiten, z.B. in Heimarbeit mit Firmenlaptop und -Handy wird angeboten.

Alle durch Förderung mit der Filmförderung verbundenen Filmschaffenden sowie Dienstleister sind im Vertragsrahmen verpflichtet,  Mindestlöhne zu bezahlen und Arbeitsschutzgesetze zu achten. Eine Überprüfung durch die MOIN Filmförderung erfolgt nicht, sie obliegt den deutschen rechtsstaatlichen Kontrollinstanzen.

Eine betriebliche Interessensvertretung ist von den Mitarbeitenden bislang nicht angefragt (mglw. aufgrund der geringen Betriebsgröße). Feedbackgespräche zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung finden jährlich statt.
Angebote des Arbeitsmedizinischen Dienstes stehen allen Mitarbeitenden offen.

Zum 1.1.2022 trat eine Compliance Richtlinie in Kraft, um internen sowie externen Zweifelsfragen gerecht und auf Wunsch anonym zu begegnen. Die Bereitschaft der Mitarbeitenden ist durch persönliche Überzeugung gegeben. Das gesamte Unternehmen trägt die selbstverpflichtenden Werte mit. https://www.moin-filmfoerderung.de/de/moin-compliance-regeln_code_of_conduct.php?r=255005767. Sollten Verstöße gegen die Selbstverpflichtung wie z.B. Verhalten im Geschäftsverkehr, Wahrung der Menschenwürde oder Nachhaltigkeit und Umweltschutz bemerkt werden, wird kollegial gegengesteuert.

Bei internationalen Koproduktionen werden die deutschen Vertragspartner*innen angehalten, für Beachtung der nachhaltigen Ziele auch des ausländischen Partners zu sorgen, sofern die Möglichkeit nachhaltiger Filmproduktion bereits gegeben ist. Im Vorfeld der Produktion findet eine intensive Beratung hinsichtlich der ökologischen Anforderungen statt, um die jeweiligen beteiligten Länder der Koproduzent*innen für das Thema zu sensibilisieren. Eine Überprüfung würde internationale Standards voraussetzen. Sie gilt es erst zu schaffen. Wir lassen uns Selbstverpflichtungen (z.B. auf der Website der Anbieter*innen) durch Zertifikate etc. bestätigen. Die eingegangenen Selbstverpflichtungen und Entsprechungserklärungen können von der MOIN Filmförderung allerdings wegen des Aufwands nicht befriedigend überprüft werden.
Da unser Arbeitsfeld in Deutschland und der EU liegt und Arbeitsrecht dort ordentlich geregelt ist, gehen wir nicht von spezifischen Risiken aus und beziehen diese Faktoren in die Risikoanalyse nicht mit ein.

Da dies unser erster DNK-Bericht ist und wir noch im Aufbau eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts sind existieren zu diesem Zeitpunkt noch keine quantitativ messbaren Ziele und es erfolgt entsprechend noch keine quantitative Zielprüfung. Auch haben wir die Ziele noch nicht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert. Dies werden wir auf Grundlage des DNK-Berichts für den nächsten Berichtszyklus erarbeiten.

Wir sind mit unseren Mitarbeiter*innen im ständigen Austausch über unsere Visionen und mögliche Maßnahmen. Da es noch kein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb der MOIN Filmförderung gibt findet der Austausch aktuell nicht strukturell (z.B. im Rahmen eines Vorschlagswesens o.ä.) statt. Die Umsetzung wird im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts zu prüfen sein.