Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die WBM ist ausschließlich regional tätig und somit an das deutsche Arbeitsrecht gebunden. Die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ist ein Grundsatz, somit existieren hier keine konkreten weitergehenden Zielstellungen. Bei der Auftragsvergabe wird sorgfältig auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer Sozialstandards durch die Geschäftspartner geachtet. (vgl. hierzu auch Kriterium 17).
Die WBM verfügt über einen Aufsichtsrat, dem drei Arbeitnehmervertreter angehören. Im Betriebsrat sind acht Mitarbeiter sowie eine freigestellte Betriebsratsvorsitzende für die vielfältigen Belange ihrer Kollegen im Einsatz. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter des Unternehmens. Das Versammlungsrecht der Gewerkschaftsmitglieder wird respektiert. Die Unternehmenskultur ist geprägt durch eine starke Bereitschaft der Mitarbeiter, eigenverantwortlich Zusatztätigkeiten zu übernehmen. Beispielhaft sei hier nur die Ausbildungsbeauftragte, der Brandschutzbeauftragte, etc. 2018 führte die WBM ihre dritte Mitarbeiterbefragung durch, an der sich 76,6 % aller Beschäftigten beteiligten. Diese Befragung brachte als Ergebnis das große Interesse der Belegschaft zur Mitgestaltung des Unternehmens zum Ausdruck.
Schon seit 2008 verfügt die WBM über einen Verhaltenskodex für die Geschäftsführung. Für die Mitarbeiter fanden und finden regelmäßige Compliance-Schulungen statt, es wurden „goldene Regeln der Kommunikation“ entwickelt. Bis Mitte 2021 wird der neue Verhaltenskodex implementiert (Siehe auch Kriterium 3. Ziele). Aus der Geschäftstätigkeit ergeben sich keine wesentlichen Risiken für die Arbeitnehmerrechte.
Ab dem 01.01.2019 ist ein neuer Tarifvertrag in Kraft getreten, der den Beschäftigen verbesserte Rahmenbedingungen sichert. Es ist der WBM bewusst, dass aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen sowie aus den Produkten und Dienstleistungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter entstehen können, beispielsweise durch die psychische Belastung am Arbeitsplatz. Seit 2013 haben wir ein betriebliches Eingliederungsmanagement sowie eine Wiedereingliederung nach Krankheit und bieten unseren Mitarbeitern Angebote für Gesundheitsförderung wie Yoga, Ernährungskurse, Gesundheitstag, Lauf- und Fahrradevents (vgl. auch Kriterium 16).
Die WBM fördert die Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement durch den Austausch von Ideen und das Abstimmen von Zielen mit, zwischen und innerhalb der jeweiligen Fachbereiche. So sollen gesetzte Ziele und deren Erreichen überprüft und überwacht werden, wodurch die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert werden kann.