Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die GBN ist ausschließlich in der Stadt Nienburg tätig und damit an deutsche arbeits- und arbeitsnehmerrechtliche Vorgaben und Vorschriften gebunden. Durch interne schriftliche Regelungen ist sichergestellt, dass Arbeitnehmerrechte und -interessen im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen gewahrt werden. Die Vergütung der Mitarbeiter der Gesellschaft orientiert sich am Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Durch die institutionalisierte Arbeitnehmervertretung des Betriebsrates wird die Einhaltung der arbeitnehmerrelevanten Interessen gewahrt. Darüber hinaus wurde ein Ausschuss für Arbeitssicherheit installiert, welcher die Mitarbeiter regelmäßig in arbeitssicherheitsrelevante Themen unterweist.
Unsere Organisationsstruktur zeichnet sich durch flache Hierarchien und direkte Ansprechbarkeit der Geschäftsführung aus. Wir führen neben der direkten Kommunikation im Rahmen der täglichen Geschäftsvorfälle auch regelmäßige Abteilungsleiter- und Mitarbeiterbesprechungen durch. Ein fairer und motivierender Umgang mit allen Mitarbeitern ist für die Gesellschaft eine wesentliche Säule ihrer Unternehmenskultur. Somit bestehen für die Beschäftigten der GBN keine Risiken, dass ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht gewahrt werden. Darüber hinaus sind sämtliche Beschäftigte dazu aufgerufen, nach unseren Überzeugungen und gemeinsamen Werten zu handeln und diese vor Eigeninteressen zu stellen. Weiter ist es selbstverständlich, dass jeder frei von Ängsten seine Meinung äußern darf, um durch konstruktive Kritik eine Feedbackkultur zu fördern. Das Unternehmen fördert grundsätzlich die Beteiligung der Beschäftigten am Nachhaltigkeitsmanagement. Hierzu wurde erstmalig in 2019 ein Nachhaltigkeitsmanagement-Team eingerichtet. Auch zukünftig soll auf dieser Basis die Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens gefördert werden. Bei der Auswahl und Bewertung von Auftragnehmern halten wir uns an die Werte unseres Leitbildes. Der Beauftragung Dritter liegt eine Vereinbarung zu der Frage des gesetzlichen Mindestlohns bei. Diese Vereinbarung dient der Sicherstellung und Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards bei den Auftragnehmern. Zudem tragen die Auswahl und Bewertung von Auftragnehmern dazu bei, die Arbeitnehmerrechte auch bei den Auftragnehmern im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu wahren und den Nachwuchs zu fördern. Da wir nicht international tätig sind und ausschließlich mit regionalen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, unterliegen auch diese unterhaltenen Geschäftsbeziehungen den deutschen Regeln und Gesetzen. In unserer Gesellschaft werden direkt keine Leiharbeitskräfte beschäftigt.
Die gesetzten Ziele im Bereich der Arbeitnehmerrechte haben wir somit bereits erreicht. Durch die aktive Einbindung der Beschäftigten in Arbeitsgruppen (vgl. die Ausführungen unter Kriterium 10) ist eine dynamische Entwicklung eingeleitet, die gewährleistet, dass die GBN im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte, Mitarbeiterbeteiligung und –motivation immer den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.