14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Einhaltung von Standards zu Arbeitnehmerrechten
Die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben für unser Unternehmen höchste Priorität. Die geltenden deutschen Gesetze zum Schutz von ArbeitnehmerInnen liegen allen Arbeitsverhältnissen zugrunde. Als BeraterInnen im Bereich der Arbeitssicherheit bzw. des Arbeitsschutzes sind wir permanent in die Ermittlung von Änderungen und Neuerungen von Rechtsgrundlagen, von internationaler bis hin zur Ebene kommunaler Pflichten, eingebunden. Dabei geben wir Anforderungen an unsere Kunden weiter und gehen auch hier mit gutem Beispiel voran. Die Einhaltung der Rechte der ArbeitnehmerInnen besprechen wir intern z.B. bei Klausurtagungen und Teammeetings. Über unseren internen Newsletter, welcher quartalsweise erscheint, werden unsere MitarbeiterInnen über Rechtsänderungen im Arbeitsschutz informiert. Sie werden durch die Geschäftsführung und Teamleitungen darauf sensibilisiert, sich an das Arbeitszeitengesetz zu halten. Außerdem tragen wir durch den Newsletter dazu bei, dass aktuelle Standards zum Arbeitnehmerrecht bei unseren KundenInnen sowie bei unseren MitarbeiterInnen bekannt sind. Extern schulen wir unsere AnsprechpartnerInnen in Unternehmen zu neuen und geänderten rechtlichen Anforderungen auf Betriebsebene und agieren dahingehend als Vorbildfunktion für unsere KundenInnen

Um uns intern wie auch extern den Überblick im komplexen und dynamischen Themenfeld verschiedenster Rechtspflichten zu erleichtern, stellen wir unseren KundInnen eine strukturierte Rechtskatasterlösung zur Verfügung, in der auch eine Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie eine Übersicht noch umzusetzender Maßnahmen enthalten ist. Mithilfe unserer Beratungsleistungen sind wir selbst wie auch unsere KundInnen immer über aktuelle Entwicklungen im Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht informiert. Durch diese Bewusstseinsbildung können wir unser angestrebtes Ziel, der Einhaltung der Rechte der ArbeitnehmerInnnen, bereits seit Jahren erfolgreich gewährleisten und dies auch bei unseren Kunden fördern. Außerdem beschreibt zusätzlich das Kriterium 17 die Einhaltung von Standards zu den Rechten der ArbeitnehmerInnen.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit: Förderung der Zufriedenheit der MitarbeiterInnen
Unsere MitarbeiterInnen arbeiten aus dem Homeoffice bzw. bei unseren KundInnen vor Ort und planen ihre Termine selbstständig. Somit besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und eine optimale Work-Life-Balance herzustellen. Darüber hinaus besteht für alle MitarbeiterInnen die Möglichkeit, die zu leistende Stundenanzahl entsprechend der aktuellen Lebenssituation flexibel und individuell anzupassen. Daneben bietet unser Unternehmen: Beteiligung der MitarbeiterInnen an Veränderungsprozessen
Unsere MitarbeiterInnen werden zu jeder Zeit und bereits im frühen Stadium in Veränderungsprozesse eingebunden. Gesteuert wird die Einbindung über die internen Kommunikationswege, die wir im Rahmen einer Kommunikationsmatrix im EcoStep System verankert haben. Über Regional- und Kompetenzteams sind unsere MitarbeiterInnen darüber hinaus in Strukturen eingebunden, die jederzeit die Möglichkeit der Einbringung von Verbesserungsvorschlägen und Anpassungsbedarf an bestehende interne Prozesse bieten. Im Rahmen flacher Hierarchieebenen ist es somit jedem Mitarbeitenden möglich sich über das Verbesserungsvorschlagswesen zu beteiligen.

Aufgrund der Themenfelder innerhalb unserer Geschäftstätigkeit sind unsere MitarbeiterInnen bezüglich der Bedeutung von Nachhaltigkeit bereits sensibilisiert und können beispielsweise die Wahl des Verkehrsmittels bei Dienstreisen eigenständig auswählen.  

Risiken unserer Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Rechte von ArbeitnehmerInnen
Für unsere Mitarbeitenden ergeben sich aufgrund unserer Geschäftstätigkeit keinerlei Risiken, da sich die MitarbeiterInnen eigenständig organisieren und dahingehend für die Einhaltung der einschlägigen Gesetzgebung selbst verantwortlich sind. Selbstverständlich werden diesbezüglich Kontrollen durch die Geschäfts- und Teamleitung bzw. über Softwarelösungen, beispielsweise in Bezug auf Arbeitszeiten kontrolliert. Wir positionieren uns dabei klar und befürworten die Eigenverantwortlichkeit sowie Selbstdisziplin unserer KollegInnen, um sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern und Führungskräfte aufzubauen. Hierfür sind diese entsprechenden Eigenschaften zwingend notwendig.