Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als ausschließlich regional tätiges, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen (TVöD-S), die Weberbank dem Tarifvertrag für das Private Bankgewerbe, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.
Für den Bereich „Personal“ ist das vorsitzende Mitglied des Vorstandes zuständig. Somit ist der Vorstand in die Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung wahrgenommen bzw. umgesetzt werden, eingebunden.
Aufgrund der nationalen Tätigkeit und der geltenden gesetzlichen Vorschriften sieht der Konzern keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch unsere Geschäftstätigkeit.
Alle Mitarbeiter im Konzern sind in Deutschland beschäftigt. Da Deutschland als ILO-Mitgliedstaat (Internationale Arbeitsorganisation) alle Kern- oder Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert hat und in die nationale Rechtsprechung einbindet, gelten diese internationalen Standards für alle Mitarbeiter. Diese Rahmenbedingungen stellen für uns die konzeptionelle Grundlage für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten dar.
Aufgrund der nationalen Tätigkeit und der strikten Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften werden keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch die Geschäftstätigkeit gesehen. Eine umfassende Risikoanalyse ist daher nicht erforderlich.
Über das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG Brbg) ist eine Basis für die Wahrung der Arbeitnehmerrechte für alle Mitarbeiter der Sparkasse geregelt. Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der Rechte der Mitarbeiterschaft und ist Ansprechpartner für jeden Beschäftigten bei entsprechenden Fragen. Für die Weberbank nimmt der Betriebsrat diese Aufgabe wahr. Außerdem sind weitere Arbeitnehmervertretungen (Gleichstellungsbeauftragte; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Schwerbehindertenvertretung) eingerichtet.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Einrichtung eines Arbeitssicherheitsausschusses sichergestellt. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt vollumfänglich durch Arbeitsplatzbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vereinbarungen und Regelungen ist für den Konzern selbstverständlich.
Zudem ist eine Positionierung als attraktive Arbeitgeber besonders wichtig. Die Wahrnehmung der Arbeitgeberattraktivität sowohl bei den eigenen als auch bei den potenziell Beschäftigten ist ein entscheidender Faktor für den zukünftigen Erfolg des Konzerns – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie des steigenden Wettbewerbs von Unternehmen um Fachkräfte am Arbeitsmarkt. Beschäftigte werden nicht nur als Arbeitskräfte, sondern ganzheitlich als Individuen gesehen, die die Herausforderung zu meistern haben, Privates und Berufliches in Einklang zu bringen. Der Sparkasse geht es darum, die betrieblichen Erfordernisse mit den individuellen Belangen der Beschäftigten zu vereinen. Das erfordert sowohl einen ernsthaften Umgang mit den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch eine wertschätzende und klare Kommunikation. Die Führungskräfte werden regelmäßig qualifiziert, um diesem Anspruch gerecht zu werden.
Die Sparkasse hat außerdem betriebliche Instrumente und Regelungen, die über gesetzliche und tarifliche Normen hinausgehen und somit die Arbeitgeberattraktivität fördern, z. B. flexible Arbeitszeitregelungen, die Förderung nebenberuflicher Weiterbildungen, Jobticket, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Kinderbetreuungskostenzuschuss, Unterstützung bei der Ferien- und Randzeitbetreuung.
Zielsetzung ist ein stabiles Wir-Gefühl und eine hohe Identifikation der Beschäftigten mit der Sparkasse als Basis für eine dauerhafte Zusammenarbeit.
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens in beiden Instituten können die Beschäftigten Ideen für Optimierungen und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv beteiligen. Sie nutzen diese Möglichkeit bereits für unterschiedliche Themen aus dem Feld der Nachhaltigkeit, sodass Anregungen hier direkt auch wieder in die Gestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements einfließen.
Die Weberbank ermöglicht außerdem regelmäßige Gesundheitstage zur Vorsorge für ihre Mitarbeiter und bietet externe Beratungen für Mitarbeiter in allen Lebenslagen an.
Darüber hinaus unterstützt die Sparkasse das ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten.