14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerrechte – Maßnahmen und (erreichte) Ziele

Die AWG ist nur in Deutschland tätig und unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht. Ein Betriebs­rat fungiert als Arbeitnehmervertretung. Zusätzlich sind die Arbeitnehmer im fakultativen Auf­sichtsrat der AWG vertreten.  

Anwendung von Tarifverträgen  

Angewendet werden der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) und die ergänzenden Tarif­verträge in der für den Bereich der Vereinigung der kom­munalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung.  

Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement  

Neben den in Kriterium 5 genannten Mitarbeitenden ist es weiterhin das Ziel, im kommenden Berichtsjahr weitere Beschäftigte am Nachhaltigkeitsmanagement aktiv zu beteiligen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B. die einzelnen Beauftragten (Abfall, Gewässerschutz, etc.).  

Ziele  

Der Betriebsrat arbeitet auch im kommenden Berichtsjahr kontinuierlich an der Verbesserung der bestehenden Betriebsvereinbarungen und erarbeitet neue Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten. So wurde 2020 in der Betriebsvereinbarung zum Arbeitgeberzuschussmodell festgelegt, dass das Ticket 2000, das die AWG seinen Mitarbeitenden mit Rabatt und Zuschuss anbietet, nun auch auf andere Personen übertragbar ist. Weitergehende Ziele wurden im Berichtsjahr 2021 nicht formuliert.  

Risiken  

Risiken im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte wurden im Berichtsjahr aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der in Kriterium 15 beschriebenen Maßnahmen, die u. a. dem Ar­beits­schutz und der Gesundheitsförderung dienen, nicht identifiziert (vgl. dazu auch Kriterium 15).
Eine Risikoanalyse im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte erfolgt im kommenden Berichtsjahr.