14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerrechte

Gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und gewerkschaftliche Mitbestimmung gewährleisten die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte bei den AWM, die als Unternehmen der regionalen Daseinsvorsorge nur in Deutschland tätig sind.
 
Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsbezogene Projekte wie die Einführung der Wertstofftonne werden fachstellenübergreifend umgesetzt.
Für den kommenden Berichtszeitraum ist der Aufbau eines Nachhaltigkeitsteams vorgesehen (vgl. Kriterium 5).   
Die in Kriterium 10 genannte Ideenwerkstatt war an der Entwicklung der Vision 2030 beteiligt. Die im Rahmen der Vision 2030 entwickelte Mission lautet "alle.wirken.mit", was den partizipativen Charakter unterstreicht.
Im Jahr 2021 wird die interne Kommunikation weiterentwickelt.

Gesundheitsmanagement

Bereits seit dem Jahr 2009 beschäftigen sich die AWM mit dem Thema „Gesunde Führung“ und bilden die Führungskräfte fort. Unter wissenschaftlicher Begleitung werden zukunftsfähige Konzepte für den Betrieb erarbeitet.
Die Angebote „AWM fit“ (physische Gesundheit) und „AWM life“ (psychosoziale Gesundheit) sind seit Mitte 2013 bzw. Ende 2014 Bausteine des betrieblichen Gesundheitsmanagements der AWM und werden von externen Fachkräften in enger und regelmäßiger Absprache konzipiert und durchgeführt. Ziel dieses Pilotprojekts ist, die Gesundheitsquote bei den AWM zu fördern. Insbesondere die Mitarbeitenden des gewerblichen Bereichs sind starken körperlichen Belastungen ausgesetzt, was sich in einer vergleichsweise hohen Krankenquote widerspiegelt. Aber auch psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz dürfen im betrieblichen Gesundheitsmanagement nicht vernachlässigt werden.  

Im Jahr 2019 wurde ein Fitnessraum auf Anregung von Mitarbeitenden als ein Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements der AWM eingerichtet. Das Training wird individuell auf die Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeitenden ausgerichtet. Jeder bekommt einen individuellen Trainingsplan und eine Geräteunterweisung. Einmal in der Woche ist ein Physiotherapeut vor Ort und begleitet das Training.

Der körperlich harten Belastung im Bereich der Abfallabfuhr und Straßenreinigung wird Rechnung getragen. Ergonomische Arbeitsgeräte, Niederflurfahrzeuge, komfortable Fahrersitze und Automatiklifte sind ausgewählte Beispiele der mitarbeiterorientierten Ansätze.

Im Jahr 2021 wird eine Gesundheitsmanagerin das vielschichtige betriebliche Gesundheitsmanagementsystem innerhalb der AWM koordinieren und weiterentwickeln.

Ausgewählte Aufgaben der Gesundheitsmanagerin:

•    Konzeptionelle Weiterentwicklung und Implementierung des Systems zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
•    Einbindung der Mitarbeitenden über Arbeitsgruppen, um ein Höchstmaß an Akzeptanz der zu entwickelnden Maßnahmen zu erreichen
•    Abstimmung der beabsichtigten Ziele der jeweiligen Maßnahmen mit der Betriebsleitung
•    Entwicklung und Umsetzung neuer Projekte für die AWM-Mitarbeitenden (AWM-Fitnessraum / Woche zur gesunden Ernährung, Programm 50 plus)

Die Suchtprävention wird im Rahmen einer entsprechenden Dienstvereinbarung der Stadt Münster geregelt.

Arbeitsschutz

Eine Geschäftsanweisung der Stadt Münster regelt die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Seit 2006 sind die AWM – damals als erstes kommunales Unternehmen in Deutschland – im Arbeitsschutz nach OHSAS 18001 zertifiziert. Im März 2018 wurde die ISO 45001:2018 als Nachfolger der BS OHSAS 18001 veröffentlicht. Damit startete die dreijährige Übergansfrist zur Umstellung des alten Managementsystems auf die neue Norm. Bis März 2021 müssen Unternehmen ihre Zertifizierung für Arbeitsschutzmanagementsysteme umgestellt haben. Im Jahr 2020 erfolgte deshalb auf Basis eines Audits der Übergang von der OHSAS auf die neue DIN ISO 45001.
Dieses Transitions-Audit fand im November 2020 beim 1. regulären Überwachungsaudit statt. Die Anforderungen wurden erfüllt und vom Zertifizierungsausschuss der ZER-QMS mittels Zertifikat bescheinigt.

Ziele

Weitergehende Ziele im Bereich Arbeitnehmerrechte werden im Rahmen der Ausgestaltung der Vision 2030 erarbeitet und formuliert (vgl. Kriterium 3).


Risiken


Es sind keine weitergehenden Risiken im Bereich Arbeitnehmerrechte erkennbar.