14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerfreundliche Unternehmenskultur  

Der RBB ist als Verband der Daseinsvorsorge nur in Deutschland tätig. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte werden eingehalten. Ein mitarbeiterfreundlicher Haustarifvertrag sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Personalrat sind Ausdruck einer arbeitnehmerfreundlichen und partizipativen Unternehmenskultur. So wirkt etwa das Nachhaltigkeitsteam des RBB (vgl. Kriterium 5) an der Nachhaltigkeitsstrategie mit. Künftig wird insbesondere die Einbindung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen im Vordergrund stehen.  
Das in Kriterium 8 vorgestellte nachhaltigkeitsbezogene Vorschlagswesen stellt ein geeignetes Instrument der Mitarbeiterbeteiligung dar.  

Gemeinsame Ausflüge tragen ferner zu einem angenehmen Betriebsklima bei und fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl.  

Weitergehende Ziele im Bereich Arbeitnehmerrechte wurden im Jahr 2019 nicht formuliert.

Risiken im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte werden aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zahlreichen mitarbeiterorientierten Angebote nicht gesehen (vgl. dazu auch Kriterium 15).