Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH sowie die zugehörigen Tochtergesellschaften operieren mit ihren Betriebsstätten ausschließlich in Deutschland. In diesem Zusammenhang werden alle Arbeitnehmer:innenrechte durch die nationale Gesetzgebung gewährleistet und es gelten hohe und rechtlich verpflichtende Standards bei Arbeitnehmer:innenrechten für alle Beschäftigten. Wesentliche von der Geschäftstätigkeit ausgehende negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innenrechte werden daher als äußerst gering eingeschätzt.
Eine Wahrung und Durchsetzung der Arbeitnehmer:inneninteressen bei EDEKA Nord erfolgt durch den Betriebsrat, der sich maßgeblich für die Belange der Arbeitnehmer:innen engagiert und dabei auch wichtiger Ansprechpartner für die Geschäftsleitung ist. Die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der Unternehmensführung und dem Betriebsrat verläuft konstruktiv und vertrauensvoll.
Die umfassende Einbindung unserer Mitarbeiter:innen in das Unternehmen drückt sich insbesondere in unserem Leitbild aus, an dem Mitarbeiter:innen aus vielen Unternehmensbereichen mit richtungsweisenden Beiträgen beteiligt wurden (siehe auch GRI SRS-102.16 – Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation).
Zusätzlich können sich unsere Mitarbeiter:innen über den sogenannten Veränderungsspeicher „#Nachhaltigkeit – MACH MIT!“ mit ihren Ideen und Verbesserungsvorschlägen einbringen. Der Veränderungsspeicher dient der strukturierten Erfassung von Maßnahmen und untergeordneten Aufgaben zur Prozessoptimierung im Unternehmen.
Über unsere Kommunikationskanäle berichten wir fortlaufend über diverse Nachhaltigkeitsthemen und bieten Mitarbeiter:innen sowie unseren selbstständigen Kaufleuten stets die Möglichkeit zum Austausch über diese Themen.
Für EDEKA bzw. EDEKA Nord ist es ein wichtiges Anliegen, dass die von uns gehandelten Produkte unter ökologisch und auch sozial guten Bedingungen hergestellt werden. Die Einhaltung der Menschenrechte und geltender Gesetze durch die Lieferant:innen, etwa hinsichtlich Arbeitsbedingungen oder Entlohnung, ist die grundlegende Voraussetzung, um EDEKA zu beliefern. Daher ist die Einhaltung von Grundstandards wie die ILO Kernarbeitsnormen in den Vertragsbedingungen der EDEKA-Zentrale verankert. Sie beziehen sich auf die Komplexe Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Disziplinarmaßnahmen, Arbeitszeiten, Vergütung, Arbeitsbedingungen/Gesundheit/Sicherheit sowie Managementsysteme zur Einhaltung der Standards.
Weitere Informationen zu konkreten Zielsetzungen im Bereich Arbeitnehmer:innen finden sich unter Kriterium drei.