Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als öffentliches und kommunales Unternehmen ist die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) sich ihrer Verantwortung für die Stadt und die Region Hamburg bewusst. Sie setzt auf ein faires, gerechtes und respektvolles Miteinander im Umgang mit ihren Arbeitnehmenden.
Das Thema Arbeitssicherheit ist für die HMC von großer Wichtigkeit. Die HMC arbeitet stets daran, ihre Beschäftigten bestmöglich abzusichern und die Zahl der Unfälle zu minimieren bzw. auf null zu reduzieren.
Die HMC wird auch in der Zukunft weiterhin daran arbeiten, ihre Beschäftigten u. a. durch betriebliche Schulungen über sam® vor Gefahren und Unfällen zu schützen. Alle (100 %) Beschäftigten müssen die betrieblichen Schulungen regelmäßig durchlaufen.
Ein Unternehmen kann nur nachhaltig und erfolgreich agieren, wenn die Beschäftigten gesund sind und bleiben. Um das Wohlergehen des Teams langfristig zu sichern, hat die HMC ein breit gefächertes Gesundheitsmanagement etabliert. Die firmeneigene HMC-Akademie bietet beispielsweise Kurse zur Stressprävention an. Zusätzlich findet regelmäßig ein Gesundheitstag rund um die Themen Bewegung und Ernährung statt. Hinzu kommen Betriebssportgruppen, betriebsärztliche Versorgung, Dienstfahrräder und die Möglichkeit, an verschiedenen Sportveranstaltungen aktiv teilzunehmen. Ein weiteres Angebot ist die einmal jährlich durchgeführte kostenlose Grippeschutzimpfung.
Die Basis für Gesundheit und Wohlbefinden bildet eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Privatleben (Work-Life-Balance). Die HMC verfügt deshalb über ein flexibles System, das Gleitzeit, Teilzeit und mobiles Arbeiten einschließt. Auch ein Sabbatical ist möglich. 2020 haben 232 Beschäftigte in Vollzeit und 81 Beschäftigte in Teilzeit gearbeitet. Alle Beschäftigten haben zumindest teilweise pandemiebedingt mobil gearbeitet. Es wurde kein Sabbatical wahrgenommen.
Die Angebote tragen auch dazu bei, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Eltern ein geregeltes Arbeitsleben zu erleichtern. Dafür wurde der HMC mehrfach das Hamburger Familiensiegel verliehen.
Im Corona-Jahr 2020 hatte der Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten höchste Prioriät. Durch die Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall des Veranstaltungsgeschäfts entstand das Risiko von betriebsbedingten Kündigungen. Die Anwendung des Tarifvertrages zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) sowie der Anwendungstarifvertrag COVID 19 ergänzt durch Betriebsvereinbarung Kurzarbeit COVID19 sicherten die Beschäftigten bestmöglichst ab. Durch die Betriebsruhe im April 2020 sowie die Einführung der Kurzarbeit ab Mai 2020 konnten die Sicherung und der Erhalt der Arbeitsplätze gewährleistet werden. So ist schnellstmöglich allen betroffenden Beschäftigten die vollzeitige Möglichkeit, mobil zu arbeiten, geschaffen worden. Der Krisenstab sorgt für stetig auf die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasste Hygieneregelungen und Arbeitschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Social Distancing – die physische Trennung, um das Coronavirus einzudämmen. Ab 2021 sollen weitere Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Beschäftigten gesund durch die Corona-Pandemie zu führen. So soll es ein regelmäßiges Testangebot sowie ein Programm zur Resilienzstärkung für die Beschäftigten geben.
Messevorplatz © Hamburg Messe und Congress / Michael Zapf Es ist der HMC ein Anliegen, eine transparente und offene Kommunikation zu ihren Beschäftigten aufrechtzuerhalten. Regelmäßige Newsletter, das Schwarze Brett sowie das Intranet mit allen relevanten und aktuellen Informationen stehen allen Beschäftigten zur Verfügung. Die Kontaktpersonen zu allen Angelegenheiten werden offengelegt, sodass die Beschäftigten zu jeder Zeit wissen, an wen sie sich wenden können. Zudem werden die Interessen der Beschäftigten durch den Betriebsrat sowie die Gewerkschaft repräsentiert. Die Kommunikation mit den Beschäftigten wurde auch während der Pandemie aufrechterhalten z. B. durch digitale Town-Hall-Meetings und digitale Betriebsversammlungen.
Seit dem 01. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG) und seit dem 02. März 2019 der aktuelle Tarifvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die HMC zahlt mindestens den Mindestlohn und hält sich vollumfänglich an die Vorgaben des MiLoG.
Als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet sie sich außerdem dazu, öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen nur an Auftragnehmende zu vergeben, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten, Beschäftigte, für die von ihnen zu erbringende Leistung, mindestens mit einem Entgelt nach § 5 des Hamburger Mindestlohngesetzes oder entsprechend nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltenden Tarifvertrags zu entlohnen.
Das Unternehmen agiert über die Abteilung Auslandsveranstaltungen international. Die HMC organisiert weltweit Gemeinschaftsbeteiligungen (deutsche Pavillons) auf internationalen Messen. Die Auslandsabteilung verfügt über umfassende Messeerfahrung auf fünf Kontinenten und bietet einen Full-Service aus einer Hand – von der gesamten Vorbereitung in Deutschland bis hin zur Vor-Ort-Betreuung am Messeplatz. Sie unterstützt die Ausstellenden im Vorfeld sowie vor Ort während der Aufbau- und Messelaufzeit und sorgt nicht zuletzt für einen bezugsfertigen Stand im Ausland. Dabei werden selbstverständlich die jeweiligen Arbeitnehmerrechte berücksichtigt. Bei den offiziellen deutschen Gemeinschaftsbeteiligungen (Auftraggeber Bundesministerien) werden in diesem Sinne in den Informationsbereichen und -lounges von der Auslandsabteilung Hosts*Hostessen eingesetzt, bei denen die deutschen Standards wie z. B. Maximalarbeitszeit, Pausen etc. eingehalten werden. Bei den Beschäftigten, auf deren Auswahl die HMC keinen Einfluss hat (z. B. Standbauunternehmen), handelt es sich fast immer um nationale oder regionale Unternehmen, die seitens der Bundesministerien im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens nach entsprechenden Kriterien ausgewählt werden.
Siehe auch: „
Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung“



