Als öffentliches und kommunales Unternehmen ist die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) sich ihrer Verantwortung für die Stadt und die Region Hamburg bewusst. Sie setzt auf ein faires, gerechtes und respektvolles Miteinander im Umgang mit ihren Arbeitnehmer/-innen.
Das Thema Arbeitssicherheit ist für die HMC von großer Wichtigkeit. Die HMC arbeitet stets daran, ihre Beschäftigten bestmöglich abzusichern und die Zahl der Unfälle zu minimieren bzw. auf null zu reduzieren. 2018 gab es bei der HMC lediglich einen Wegeunfall und einen Arbeitsunfall und im Jahr 2019 vier Wegeunfälle und keinen Arbeitsunfall.
Die HMC wird auch in der Zukunft weiterhin daran arbeiten, ihre Beschäftigten u. a. durch betriebliche Schulungen über sam® vor Gefahren und Unfällen zu schützen. Alle (100 %) Beschäftigten müssen die betrieblichen Schulungen regelmäßig durchlaufen.
Ein Unternehmen kann nur nachhaltig und erfolgreich agieren, wenn die Beschäftigten gesund sind und bleiben. Um das Wohlergehen des Teams langfristig zu sichern, hat die HMC ein breit gefächertes Gesundheitsmanagement etabliert. Die firmeneigene HMC-Akademie bietet beispielsweise Kurse zur Stressprävention an. Zusätzlich findet regelmäßig ein Gesundheitstag rund um die Themen Bewegung und Ernährung statt. Hinzu kommen Betriebssportgruppen, betriebsärztliche Versorgung, Dienstfahrräder und die Möglichkeit, an verschiedenen Sportveranstaltungen aktiv teilzunehmen. Ein weiteres Angebot ist die einmal jährlich durchgeführte kostenlose Grippeschutzimpfung.
Die Basis für Gesundheit und Wohlbefinden bildet eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Privatleben (Work-Life-Balance). Die HMC verfügt deshalb über ein flexibles System, das Gleitzeit, Teilzeit und Homeoffice einschließt. Auch ein Sabbatical ist möglich. 2019 wurde sechs Beschäftigten (fünf Frauen; ein Mann) die Elternzeit, sieben Müttern die Teilzeit sowie zwei Beschäftigten ein Sabbatical gewährt.
Die Angebote tragen auch dazu bei, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Eltern ein geregeltes Arbeitsleben zu erleichtern. Dafür wurde der HMC mehrfach das Hamburger Familiensiegel verliehen.
Es ist der HMC ein Anliegen, eine transparente und offene Kommunikation zu ihren Beschäftigten aufrechtzuerhalten. Regelmäßige Newsletter, das Schwarze Brett sowie das Intranet mit allen relevanten und aktuellen Informationen stehen allen Beschäftigten zur Verfügung. Die Ansprechpartner/-innen zu allen Angelegenheiten werden offengelegt, sodass die Beschäftigten zu jeder Zeit wissen, an wen sie sich wenden können. Zudem werden die Interessen der Beschäftigten durch den Betriebsrat sowie die Gewerkschaft repräsentiert.
Seit dem 01. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG) und seit dem 02. März 2019 der Tarifvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die HMC zahlt mindestens den Mindestlohn und hält sich vollumfänglich an die Vorgaben des MiLoG.
Als 100%iges Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet sie sich außerdem dazu, öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen nur an Auftragnehmer zu vergeben, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten, Beschäftigte, für die von ihnen zu erbringende Leistung, mindestens mit einem Entgelt nach § 5 des Hamburger Mindestlohngesetzes oder entsprechend nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltenden Tarifvertrags zu entlohnen.
Das Unternehmen agiert über die Abteilung Auslandsveranstaltungen international. Die HMC organisiert weltweit Gemeinschaftsbeteiligungen (deutsche Pavillons) auf internationalen Messen. Die Auslandsabteilung verfügt über umfassende Messeerfahrung auf fünf Kontinenten und bietet einen Full-Service aus einer Hand – von der gesamten Vorbereitung in Deutschland bis hin zur Vor-Ort-Betreuung am Messeplatz. Sie unterstützt die Aussteller im Vorfeld sowie vor Ort während der Aufbau- und Messelaufzeit und sorgt nicht zuletzt für einen bezugsfertigen Stand im Ausland. Dabei werden selbstverständlich die jeweiligen Arbeitnehmerrechte berücksichtigt. Bei den offiziellen deutschen Gemeinschaftsbeteiligungen (Auftraggeber Bundesministerien) werden in diesem Sinne in den Informationsbereichen und -lounges von der Auslandsabteilung Hosts/Hostessen eingesetzt, bei denen die deutschen Standards wie z.B. Maximalarbeitszeit, Pausen etc. eingehalten werden. Bei den Beschäftigten, auf deren Auswahl die HMC keinen Einfluss hat (z. B. Standbauunternehmen), handelt es sich fast immer um nationale oder regionale Unternehmen, die seitens der Bundesministerien im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens nach entsprechenden Kriterien ausgewählt werden.
Siehe auch: „
Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung“
- SDG 1: Keine Armut
- SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
- SDG 4: Hochwertige Bildung
- SDG 5: Geschlechtergleichheit
- SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum