14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die first energy GmbH ist ausschließlich in Deutschland tätig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen werden in individuell vereinbarten Arbeitsverträgen geregelt. Die Arbeitsverträge sind mit der nationalen Gesetzgebung konform. Für alle Mitarbeiter*innen gelten z. B. feste Arbeitszeiten sowie ein überdurchschnittlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Personalverantwortlich ist die Geschäftsführung. Mit jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächen wird ein Dialog zwischen Mitarbeiter*innen und Führungskraft gesichert. In diesen Gesprächen geben Mitarbeiter*innen eine Selbsteinschätzung zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten im vergangenen Jahr ab, welche von der Führungskraft aus Ihrer Perspektive abgeglichen wird. Auf diese Weise wird Klarheit im Hinblick auf Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter*innen geschaffen. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter*innen jederzeit die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge bei der Standortleitung und der Assistenz der Geschäftsleitung einzureichen. Verbesserungsvorschläge werden bewertet und im Falle einer positiven Bewertung im Unternehmen umgesetzt. Managementsysteme und ein damit verbundener kontinuierlicher Verbesserungsprozess gehören zu unseren zentralen Beratungsprodukten und sind auch in unserer Unternehmenskultur verankert.

Als Unternehmensberatung achten wir besonders auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Durch die Beratertätigkeit unserer Mitarbeiter*innen und damit verbundene Dienstreisen sowie Deadlines kann es zum Aufbau von Überstunden kommen. Mitarbeiter*innen werden von der Standortleitung dazu angehalten, entstandene Überstunden in regelmäßigen Zeitabständen mit Freizeit auszugleichen.

Für diesen Bereich haben wir bisher keine Zielsetzungen, die wir verfolgen. Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sehen deshalb keinen Handlungsbedarf. Die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten hat für die first energy GmbH oberste Priorität. Auf diese Weise ist das Risiko von Verstößen auf ein Minimum reduziert.