Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Grundsätzliches zu Arbeitnehmerrechten
Die Wahrung von Arbeitnehmerrechten ist ein Teil unseres Selbstverständnisses. Dementsprechend besitzen wir ein ausgeprägtes humanistisches und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und behandeln unsere Mitarbeiter individuell im Kontext ihrer sozialen Einflussfaktoren. Eine stereotypisierende, vorverurteilende und diskriminierende Betrachtung in jeglicher Form (z. B. vor einem geschlechtlichen, kulturellen, nationalen oder politischen Hintergrund) lehnen wir ab. Dafür nimmt die freie Persönlichkeitsentfaltung nach den Fähigkeiten und Neigungen unserer Mitarbeiter einen hohen Stellenwert ein und wird explizit durch einen hohen Handlungsspielraum und Freiheitsgrade gefördert. Die Grundlage unseres Handelns bildet dabei das deutsche Grundgesetz und Arbeitsrecht sowie seine untergliederten Gesetzbücher, zu deren Einhaltung und Anwendung wir uns uneingeschränkt bekennen (derzeit sind wir nicht international tätig). Darüber hinaus fordern wir ebenfalls von unseren Partnern und Kunden die vollständige Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und prüfen dies entsprechend unseres Einflussbereichs im Vorfeld einer jeden Kooperation durch eine Recherche und in persönlichen Gesprächen mit dem Kooperationspartner und seinen Mitarbeitern. Da unsere Mitarbeiter projektbezogen in den Unternehmen unserer Kunden tätig sind, besteht hier, obschon einer Prüfung des Arbeitnehmerrechtsumgangs des Kooperationspartners, keine vollständige Sicherheit über die beständige Einhaltung aller Arbeitnehmerrechte. Dies stellt ein als wesentlich identifizierbares Risiko dar. Alle internen getroffenen und beschriebenen geplanten Maßnahmen beinhalten im Kern eine weitere Minimierung der Risiken.
Arbeitssicherheit- und Mitarbeitergesundheit
Unser Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept wird beständig weiterentwickelt. Ein allgemeiner Hygieneplan im Pandemiefall mit Ausweitung der Möglichkeit zur Heimarbeit liegt bereits vor und wird umgesetzt. Für das Jahr 2021 ist die Ernennung eines internen Gesundheitsbeauftragten/-managers sowie die Einführung einer psychologischen und physischen Gefährdungsbeurteilung im Zweijahresrythmus vorgesehen. Darüber hinaus umfasst das Konzept, unseren Mitarbeitern arbeitsplatzbezogene Gesundheitsschulungen in Zusammenhang mit sich stetig ausweitenden Gesundheitsmaßnahmen und Fitnessaktivitäten anzubieten. Diese Zielsetzungen sind jedoch abhängig vom Verlauf der Coronapandemie und werden frühestens in der zweiten Jahreshälfte abhängig von der Bürosituation in Angriff genommen.
Mitarbeiterpartizipation
Ein wichtiges Anliegen ist für uns die gleichberechtigte Behandlung und Partizipation unserer Mitarbeiter auf allen Unternehmensebenen. Dementsprechend gehen wir auf Augenhöhe miteinander um und treffen Entscheidungen demokratisch unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen, Wünsche und Vorstellungen. Beispielsweise kann jeder Mitarbeiter seine Ideen zur Ausweitung des Nachhaltigkeitsmanagements und Mitweltbewusstseins beim verantwortlichen Team einbringen, die dann gemeinsam diskutiert und entsprechend des Diskussionsergebnisses umgesetzt, weiterentwickelt oder auch verworfen werden. Um dies auszuweiten, planen wir für das Jahr 2021 die Einführung einer unternehmensweiten Feedback-App, mit der unsere Mitarbeiter zu unterschiedlichsten Themen und Rubriken auf spezifischer und generalistischer Ebene Vorschläge (auch anonym) machen und Feedback geben können. Zusätzlich ist die Einführung monatlicher Reflexionsmeetings in den einzelnen Abteilungen bzw. Teams geplant, um die jeweils vergangenen vier Wochen im positiven wie im negativen Sinne konstruktiv Revue passieren zu lassen und entsprechende Maßnahmen für die zukünftige Zusammenarbeit abzuleiten.
Datenschutz
Wir bekennen uns zu den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie zum Bundesdatenschutzgesetz und schützen dementsprechend die Daten und Privatsphäre aller internern und externern Unternehmensbeteiligten unter Aufsicht einer intern datenschutzbeauftragten Person. Unter anderem müssen datensensible Telefonate alleine in geschlossenen Räumen geführt, Schreibtische sauber und frei von datensensiblen Unterlagen gehalten sowie Gerätebildschirme bei Verlassen des Arbeitsplatzes gesperrt werden. Auch im Home-Office sind unsere Mitarbeiter dazu angehalten, die betrieblichen Datenschutzrichtlinien zu beachten und müssen gewährleisten, dass keine weitere Person Zugriff auf die gespeicherten Daten der WK IT GmbH oder seiner Kunden hat. Bezüglich des Datenschutzes werden aufgrund der bereits getroffenen Maßnahmen und tagesaktuellen Auseinandersetzung keine expliziten Zielsetzungen für das Jahr 2021 geplant.