Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Arbeitnehmerrechte werden bei der Catella Real Estate AG entsprechend der geltenden Gesetze und Standards geachtet und umgesetzt. Aus der Geschäftstätigkeit ergeben sich keine Risiken, die Arbeitnehmerbelange in außergewöhnlichem Maße betreffen würden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind an die in Deutschland geltenden Regularien sowie an die speziell für die Catella Real Estate AG entwickelte „Human Resources Policy“ gebunden. Die dort festgeschriebenen Regeln gelten für alle Mitarbeiter und sind Teil des Arbeitsvertrags. Eine Anpassung an veränderte Gesetzgebung oder Arbeitsabläufe findet regelmäßig statt.
In der
HR-Policy lassen sich u.a. Regelungen zu folgenden Aspekten finden:
-- Rechte und Pflichten der Gesellschaft und des Mitarbeiters
- Datenschutz
- Compliance, Geldwäscheprävention
- Sorgfalt, Ordnung, Clean Desk Policy, Dress-Code
- Veränderungen von persönlichen Verhältnissen
- Persönlichkeitsschutz und Information
- Weisungsberechtigung
- Beschwerderecht Whistleblowing
-- Arbeitszeit
- Grundsatzregelungen, Arbeitszeiten, Kernzeiten, Arbeitstage
- Samstag-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Homeoffice-Regelungen
-- Abwesenheiten
- Urlaub
- Sonderurlaub
- Arbeitsbefreiungen unter Fortzahlung des Gehalts
-- Arbeitsfreie Tage
- Krankheiten / Entgeltfortzahlung
- Erkrankung des Kindes
-- Gehaltszahlungen
-- Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutz
Da die firmeneigene „Human Resources Policy“ bereits sehr umfassende Regelungen zum Arbeitnehmerschutz enthält, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, wurden keine weitergehenden Zielsetzungen im Bereich Arbeitnehmerrechte definiert. Zusätzlich wurden Beauftragte für Datenschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Ersthelfer und Brandschutzhelfer benannt, die regelmäßig geschult werden. Der Arbeitskreis „Arbeitssicherheit“ tagt viermal jährlich und setzt sich auf Basis von Standortbegehungen und Mitarbeiterbefragungen regelmäßig mit dem Thema auseinander. Änderungsvorschläge werden direkt mit der Geschäftsleitung besprochen und ggf. umgesetzt. Sollte sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt, benachteiligt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlen, hat er die Möglichkeit sich an die nächsthöhere Führungskraft oder den Bereich Human Resources zu wenden. Die Beschwerden werden unverzüglich geprüft und beantwortet. Mutmaßliche Verletzungen der für die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter geltenden Bestimmungen können entweder anonym oder - falls eine Rückmeldung gewünscht ist - unter Offenlegung der Identität gemeldet werden. Als Whistleblowing-Beauftragter wurde ein neutraler, fachkundiger Rechtsanwalt benannt, der nicht mit anderweitigen Mandaten der Catella Real Estate AG betraut ist. Neben Informationen zu Arbeitnehmerrechten finden regelmäßig Workshops und Schulungen, beispielsweise zum Code of Ethics, statt.