Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die ZWH beschäftigt insgesamt 66 Arbeitnehmer*innen (Stand: 31.12.2019), von denen 60 in Düsseldorf und sechs in Berlin arbeiten. Dabei lassen sich die Arbeitnehmer*innen wie folgt typisieren (Mehrfachnennungen):
- 56 Mitarbeitende im e. V. und 10 in der GmbH
- 52 fest- oder befristet angestellte Mitarbeitende
- 1 Auszubildende*r
- 11 studentische Hilfskräfte
- 19 Führungskräfte
- 4 Verwaltungsfachkräfte
- 2 betriebswirtschaftliche Fachkräfte
- 2 450-Euro-Minijobber*innen
Eine Besonderheit bei der ZWH ist, dass sie eine hohe Quote an Frauen in Führungspositionen hat. Zehn der insgesamt 19 Führungskräfte sind Frauen und fünf von ihnen auch Mütter mit Kindern unter sechs Jahren.
Die Arbeitsverträge, die die ZWH mit ihren Mitarbeitenden abschließt, enthalten über das Gesetz hinausgehende Angaben und Regelungen zu Entlassungsgründen sowie -verfahren, betrieblicher Altersversorgung, der Internetnutzung am Arbeitsplatz, Sonderurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die ZWH achtet bei den 450-Euro-Minijobber*innen und studentischen Hilfskräften darauf, dass gesetzliche Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorschriften sowie Arbeitszeitvorgaben eingehalten und sie in die Betriebsferien integriert werden. Bei der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden orientiert sich die ZWH an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und bei der Entlohnung der Auszubildenden an den Regeln für die Ausbildungsvergütung nach dem Bundesbildungsgesetz.
Begünstigend auf die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte wirkt sich bei der ZWH die Arbeitszeitflexibilisierung aus, da die Kernarbeitszeit von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr auf 10:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von ursprünglich 09:00 bis 13:30 Uhr auf 10:00 bis 13:00 Uhr reduziert wurde, 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit im Mobile Office gearbeitet und Freizeitausgleich für den Abbau von Überstunden in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus überprüft die ZWH die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte nach deutschen Standards einmal im Jahr anhand von persönlichen Gesprächen mit ihren Mitarbeitenden und mithilfe ihres Qualitätsmanagementsystems (DIN EN ISO 9001). Als Risiko wird die fehlende Barrierefreiheit am Standort in Düsseldorf erachtet.
Internationale Tätigkeiten
Die ZWH bezieht ihre Arbeitsmittel ausschließlich von Lieferant*innen und Fachhändler*innen aus Deutschland. Allerdings führt sie internationale Projekte durch. Im Jahr 2019 bildeten zwei ZWH-Mitarbeitende gemeinsam mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern 18 Bauhandwerker zu „Qualifizierten Berufsausbildern im Maurerhandwerk“ in Kosovo fort. Dabei waren die beiden Mitarbeitenden über die Unfallversicherung der ZWH abgesichert und ihre Entsendebescheinigungen für den Kosovo (Ju 1; § 4 SGB IV) wurden vom Personalleiter beantragt sowie von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt. Da die Qualifizierungseinheiten der Fortbildung jeweils von Freitag bis Sonntag stattfanden, haben die Mitarbeitenden die Wochenendarbeitszeit innerhalb von zwei Wochen mit Ersatzruhetagen ausgeglichen.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Die ZWH hält Arbeitnehmendenrechten nach deutschlandweiten Standards, inklusive Beachtung der Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Achtung der Rechte auf Information, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit ein. Zusätzlich plant sie, im Jahr 2020 ein Konzept zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit unter Beteiligung der Mitarbeitenden zu entwickeln. Die darin festgelegten Maßnahmen werden im Jahr 2020 und 2021 umgesetzt. (s. Kriterium 3 Ziele)
Des Weiteren werden zukünftig Mitarbeitende, die sich für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen verantwortlich erklärt haben, Überstundenausgleich innerhalb von vier Wochen für die zusätzliche Arbeitszeit, Bonuszahlungen für die Betreuung von Nachhaltigkeitsaufgaben, ideelle Anerkennungen für die Betreuung von Nachhaltigkeitsaufgaben und Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu Nachhaltigkeit während der Arbeitszeit erhalten. Die Bonuszahlungen erfolgen quartalsweise und werden individuell festgelegt.