Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
In ihrer Funktion als Förderbank und organisiert als Anstalt des öffentlichen Rechts gehören in der LfA die Einhaltung der in Deutschland gültigen Arbeitsnormen zu den Mindestvoraussetzungen im täglichen Geschäftsbetrieb. Die Umsetzung und Anwendung der Normen wird durch praxisnahe Aufbereitung in Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen sicher gestellt. Die Beachtung der Menschenrechte und die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit auch im Hinblick auf geförderte Projekte und bezüglich Kapitalanlagen ist selbstverständlich.
Darüber hinaus wendet die LfA unter einzelvertraglicher Bezugnahme in den Arbeitsverträgen seit je her den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) an. Die darin enthaltenen Regelungen gehen im Hinblick auf die Arbeitnehmerinteressen über die bundesgesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht hinaus.
Ein besonderes Anliegen der Personalarbeit in der LfA ist es, personalpolitisch relevante Regelungen stets auch im Hinblick auf die Arbeitnehmerinteressen zu prüfen. Der Personalrat wirkt aktiv an der Umsetzung der Dienstvereinbarungen mit. Dafür arbeitet der Vorstand der LfA eng mit dem Personalrat zusammen. Für die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gilt das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Die LfA legt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber besonderen Wert auf eine verantwortungsvolle und diskriminierungsfreie Personalpolitik. Ein fairer, partnerschaftlicher und offener Umgang mit den Mitarbeitern/-innen prägt das Arbeitsklima. Fachliche und soziale Kompetenzen stehen bei der Besetzung von höher vergüteten Fach- und Führungspositionen im Vordergrund und sorgen so erfolgreich für gleichberechtigte berufliche Chancen für alle Beschäftigten.
Im Jahr 2015 unterzeichnete die LfA die „Charta der Vielfalt“ und ging damit einen weiteren Schritt zur Förderung der Vielfalt und gelebten Chancengleichheit auf allen Ebenen. Ein wertschätzendes Miteinander sowie die Nutzung der Vielfalt an Fachwissen, Talenten, Sichtweisen und Erfahrungen ist für die LfA selbstverständlich.
Um Diversity in der LfA weiter mit Leben zu erfüllen, die Rolle der Führungskräfte zu unterstützen und die Umsetzung durch Kennzahlen messbar zu machen, wurde ein Diversity Konzept konzipiert. Dabei wurden die bereits bestehenden Maßnahmen der Konzepte „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, „Demografie“ und „Gleichstellung“ analysiert und zielgerichtete Maßnahmen entwickelt. Verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts ist ein im Jahr 2018 ernannter Diversity Beauftragter.
Damit die Führungskräfte den Herausforderungen gerecht werden, werden sie mit verschiedenen individuellen Entwicklungsmaßnahmen, wie Coachings, Führungsklausuren und Führungskompetenzseminaren unterstützt.
Sollten Mitarbeiter/-innen Gesprächsbedarf zur Gleichbehandlung haben, steht ihnen die im Jahr 2007 eingerichtete AGG-Beschwerdestelle offen. Bisher wurden keine Verstöße oder Verdachtsfälle gemeldet.
Da die LfA die aufgeführten Punkte bereits als selbstverständlich ansieht, gibt es darüber hinausgehend keine weiteren Zielsetzungen oder Zeitpunkte für Zielerreichungen.
Im Intranet der LfA hat das Thema Nachhaltigkeit eine eigene Rubrik. Dort werden alle Nachhaltigkeitsberichte, die Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA, die Nachhaltigkeitszertifizierungen und -initiativen sowie sonstige themenbezogene Informationen und laufende Aktivitäten veröffentlicht. Ferner werden das Nachhaltigkeitsteam, die zentralen Ansprechpartner/-innen zum Thema Nachhaltigkeit in den Abteilungen/Stabsstellen und der Umweltschutzbeauftragte namentlich vorgestellt. Alle Mitarbeiter/-innen sind eingeladen, Anregungen zu platzieren und werden in Hausmitteilungen über aktuelle Entwicklungen beim Thema Nachhaltigkeit informiert.
Die LfA hat ihren Hauptsitz in München, eine Repräsentanz in Nürnberg und einen Förderstützpunkt in Hof. Außerhalb Bayerns bestehen keine Betriebsstätten. Finanziert werden Vorhaben des Mittelstands, freier Berufe und von Kommunen, die weit überwiegend (Geschäftsjahr 2017 rd. 97%) in Deutschland durchgeführt werden.