14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

SPIES ist ein familiengeführtes Unternehmen mit ca. 450 Mitarbeitenden, das ausschließlich in Deutschland produziert. Somit sind die deutschen Gesetze bindend und maßgeblich. Das heißt: Im Unternehmen gelten Kündigungsschutz, sowie die gesetzlichen Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Wiedereingliederung, Urlaub und Mutterschutz. In der Urlaubsregelung sind 30 Tage Standard, was über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Auch die Vorgaben und Gesetze zum Thema Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und zum Umgang miteinander werden eingehalten. In den unterschiedlichen Bereichen finden jährliche fachbezogene Sicherheitsunterweisungen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) statt. Die SEDEX Ethics Standards werden im Unternehmen gelebt. 

SPIES unterhält internationale, insbesondere europäische Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden. Hier finden keine gesonderten Prüfungen statt, da die Arbeitnehmerrechte in der EU klar geregelt sind und sich darauf bezogen wird, dass sich alle Geschäftspartner*innen an die geltenden Gesetze und Richtlinien halten. 

Aufgrund dessen werden nach der Einschätzung von SPIES keine arbeitnehmerrechtlichen gefährdende Geschäftsbeziehungen unterhalten.

Aus den genannten Gründen sah und sieht SPIES keinen weiteren Handlungsbedarf.

Ende 2019 wurde ein Nachhaltigkeitsteam gegründet und eine Nachhaltigkeitsbeauftrage bestimmt, die die Projekte insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit kontrollieren. Die Erstellung der ersten Erklärung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex war eines der ersten Ziele. Durch die Arbeit wurden Verbesserungspunkte deutlich, die nun in regelmäßigen Terminen besprochen, Maßnahmen entwickelt und diese kontrolliert werden.
Direkte Vorschläge durch Mitarbeitende zum Thema Nachhaltigkeit sollen künftig an das Nachhaltigkeitsteam gerichtet werden. Hierfür wird an einer geeigneten Umsetzung gearbeitet. Bislang werden Vorschläge der Führungskraft mitgeteilt, welche diese weiterleitet. Zudem können Mitarbeitende durch den Betriebsrat sich an einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens beteiligen.