Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Im Umgang mit unseren Mitarbeitern bekennen wir uns zu den Grund- und Menschenrechten, wie sie im deutschen Grundgesetz, im Vertrag über die Europäische Union und in der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert sind. Fast alle Mitarbeiter sind in Deutschland beschäftigt, einige wenige in unseren europäischen Niederlassungen. Wir agieren auf Grundlage der in Deutschland und der EU geltenden Gesetze, Regelungen und Normen. Dazu gehört wesentlich auch die betriebliche Mitbestimmung über den Betriebsrat. Wir bekennen uns deutlich zu den ILO-Kernarbeitsnormen und fordern auch von unseren Lieferanten durch das Unterzeichnen unseres Verhaltenskodex für Lieferanten deren Einhaltung zuzusichern. Als Ziel ist hier festgelegt, dass die Lieferanten, die 90% des wertmäßigen Einkaufsvolumens ausmachen, bis Ende 2019 hinsichtlich der Ermittlung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Lieferkette angefragt werden. Eine sich anschließende Zieldefinition hinsichtlich der Qualität und Vollständigkeit von Informationen erfolgt im Anschluss auf Basis der Ergebnisse.
Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen, kann aufgrund der Tiefe der Lieferketten und der nur eingeschränkten Transparenz bis maximal in die zweite vorgeschaltete Stufe als Risiko eingestuft werden.
Unsere Mitarbeiter sind sowohl über das Umweltmanagement als auch durch die Arbeitsorganisation nach dem Kaizen-Prinzip fest in das unternehmensweite Nachhaltigkeitsmanagement integriert. Ein betriebliches Vorschlagsmanagement mit attraktiven Geld- und Sachprämien motiviert sie dabei, Optimierungspotenziale zu entdecken und Lösungen zu entwickeln. In unserem Energiescout-Projekt fahnden die Azubis selbstständig nach Energiesparpotenzialen. Die Beauftragten für das Umwelt- und das Qualitätsmanagement sorgen außerdem in Abstimmung mit den Fachbereichsleitern dafür, dass den Teilnehmern von Weiterbildungsmaßnahmen der Qualitäts- und Umweltgedanke in systematischer Weise vermittelt wird. Im Jahr 2017 hat ASSMANN das Top-Job-Siegel für herausragende Arbeitgeberqualitäten erhalten. Diese Auszeichnung erhalten Unternehmen, die sich konsequent für eine gesunde und gleichzeitig leistungsstarke Arbeitsplatzkultur starkmachen. Die Basis dafür bildet eine umfassende Mitarbeiterbefragung. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass es noch Verbesserungspotenziale, insbesondere die Führungskultur oder die interne Kommunikation, gibt. Es wurden Schritte wie z. B. die hierarchieübergreifenden Erarbeitung von Führungsgrundsätzen und die verbesserte Information der Mitarbeiter über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und tägliche Begebenheiten durch halbjährlich stattfindende Betriebsversammlungen sowie die neue Mitarbeiterzeitschrift Teamwork vorgenommen. Weitere werden folgen. In 2018 hat ASSMANN erneut an der Evaluation des Top-Job-Siegels teilgenommen, um die umgesetzten Maßnahmen bewerten und neue Handlungspotenziale ableiten zu können. Anfang 2019 wurde ASSMANN erneut mit dem Top-Job Siegel ausgezeichnet. Im Herbst 2018 wurden die Arbeitsbedingungen an der neu installierten Korpusmöbellinie hinsichtlich der Herausforderungen und Belastungen in der digitalisierten Arbeitswelt durch das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen untersucht. Die Untersuchung basierte auf Beobachtungen und Mitarbeiterinterviews. Die Ergebnisse und die Ableitung von Maßnahmen sind für Ende 2019 geplant. Die ersten Eindrücke und Feedbacks deuten auf deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Vergleich zur alten Linie hin.
Auf Basis der Ergebnisse aus der Top-Job Befragung und der Studie des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen werden in der umfassenden Neubewertung der wesentlichen Aspekte und des daraus Handlungsplans bis Mitte 2020 neue Zielsetzungen festgelegt und terminiert.
Direkte Risiken für Arbeitnehmerrechte sehen wir durch die beschriebene Struktur und die externe Überprüfung nicht. Aufgrund von Digitalisierung und Auromatisierung ist der Wegfall von Arbeitsplätzen ein kontinuierliches Risiko, nicht nur für ASSMANN oder die Branche, sondern für Unternehmen im Allgemeinen. Jedoch konnten auch alle bisher durchgeführten Automatisierungsmaßnahmen ohne betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen werden, sodass ASSMANN über ein hohes Maß an Erfahrung im sozialverträglichen Umgang mit dem Thema verfügt.