Als weltweit operierendes Unternehmen besteht immer das Risiko von Verletzungen der Arbeitnehmerbelange. Dies kann bei eigenen Unternehmensstandorten, bei Kunden oder Geschäftspartnern z. B. auf Grund von kulturellen Gegebenheiten oder mangelhaften Unternehmens- / Rechtsvorschriften der Fall sein.
Die die Einhaltung von unternehmensspezifischen und rechtlichen Regeln zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt sowie zur Korruptionsprävention für Heubach höchste Priorität hat, haben wir in unserem Code of Conduct eindeutige, nachvollziehbare Richtlinien als Verhaltensmaßstab festgelegt. Sie stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Compliance-Grundsätze auf der Basis des UN Global Compact und der ILO-Kernarbeitsnormen dar. Außerdem bilden sie die Grundlage für ein gemeinsames Wertesystem, das nicht nur für die interne Zusammenarbeit maßgeblich ist, sondern auch für das Verhalten gegenüber externen Geschäftspartnern.
Um sicherzustellen, dass Heubach die Rechte und Interessen aller Mitarbeiter im Arbeitsalltag ausreichend berücksichtigt, arbeitet die Geschäftsführung in Deutschland eng mit dem Betriebsrat zusammen.
Der Betriebsrat ist ein wichtiger Partner, beispielsweise bei Änderungen im Betriebsablauf, bei der Beurteilung von Verbesserungsvorschlägen, bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge oder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Betriebsvereinbarungen für die Bereiche Personal, IT und Arbeitssicherheit, die gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet und verabschiedet wurden.
Als Interessenvertretung nimmt der Betriebsrat die Anregungen sowohl von Arbeitnehmern als auch von der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegen und diskutiert sie in regelmäßigen Gesprächen mit der Geschäftsführung.
Um die hohe Attraktivität als Arbeitgeber zu halten, ist für Heubach aber nicht nur das indirekte Feedback durch Betriebsrat oder Vertrauensleute entscheidend, sondern auch das direkte Feedback der Mitarbeiter. Zu diesem Zweck führten wir z. B. im Jahr 2015 eine Umfrage zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz durch. Nach intensiver Analyse der Ergebnisse haben wir verschiedene technische Einzelmaßnahmen identifiziert und umgesetzt.
An den Standorten, in denen keine Arbeitnehmervertretungen vorgeschrieben oder etabliert sind, ist die Mitwirkung am Unternehmensgeschehen durch lokale Vereinigungen geregelt. Darüber hinaus nehmen sich die Mitarbeiter der Personalabteilung den Belangen der Arbeitnehmer an.
Für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir ein interdisziplinäres Team gegründet, welches sich einerseits aus der Nachhaltigkeitsbeauftragten und andererseits den Bereichsleitern für Einkauf, Vertrieb & Logistik, Produktion, Umwelt- und Qualitätsmanagement, Produktmanagement sowie Marketing & Kommunikation zusammensetzt. Alle Beteiligten stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit für Fragen, Ideen und Anregungen rund um das Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung.
Über das betriebliche Vorschlagswesen hat die gesamte Belegschaft darüber hinaus die Möglichkeit, aktiv auf das Unternehmensgeschehen einzuwirken.
Um auch die Arbeitnehmer in der Lieferkette zu schützen, haben wir mit unserem Supplier Code of Conduct grundlegende Anforderungen festgelegt, denen alle Lieferanten sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Auftragsunternehmen genügen müssen. Sie sind demnach unter anderem dazu verpflichtet, solide Arbeitspraktiken einzuführen und ihre Arbeitnehmer fair zu behandeln und ihnen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.
Da qualifizierte und motivierte Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Erfolg und die Reputation eines jeden Unternehmens sind, sehen wir es maßgeblich in unserer Verantwortung, unseren Mitarbeitern ein sicheres und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Die nachfolgenden Zielsetzungen verdeutlichen unsere Bestrebungen in diesem Bereich:
Sicherheit (bis 2020 (Basisjahr: 2017)
- Verringerung der Unfallhäufigkeit (Arbeitsunfälle mit mindestens drei Ausfalltagen pro 1 Mio. Arbeitsstunden) auf sechs (Zwischenziel 2018: acht).
Gesundheit
- Förderung der Mitarbeitergesundheit
- Entscheidung über die Einführung von E-Bike-Leasing (bis 2020)
- Bewegungsförderung durch Teilnahme an Sportveranstaltungen (ab 2019)