14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Mitarbeiter:innen des SWLH Konzerns sind ausschließlich in Deutschland beschäftigt. Entsprechend sind alle Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer:innen und ihre institutionelle Ausgestaltung nach dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Aufsichtsräte der einzelnen Unternehmen innerhalb der Stadtwerke-Gruppe sind paritätisch besetzt.

Der SWLH Konzern ist ein kommunales Versorgungsunternehmen. Die Arbeitnehmerrechte ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen und Tarifverträgen, die in unserem Konzern Anwendung finden. Darüber hinaus werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter anderem Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Gesundheitsförderung und -erhaltung und zur Arbeitszeitgestaltung unterbreitet. Des Weiteren ist ein Arbeitsschutzmanagement mit schriftlich bestellten Beauftragten implementiert, das systemseitig überwacht wird. Weitere und zusätzliche Regelungen finden sich in den Betriebsvereinbarungen des SWLH Konzerns.

Der SWLH Konzern bezieht die Mitarbeiter:innen in die Weiterentwicklung des Unternehmens aktiv mit ein. So wurden Erkenntnisse aus einer konzernweit durchgeführten Mitarbeiterbefragung als Grundlage genommen, um im Rahmen verschiedener Projekte Maßnahmen zur Optimierung der internen Kommunikation, des Führungsverhaltens und der Verbesserung der Kundenorientierung abzuleiten. Darüber hinaus werden in einem Projekt Vision, Mission und Strategie sowie Unternehmens- und Führungsleitbilder überarbeitet und weiterentwickelt.

Die Beteiligung der Mitarbeiter:innen im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt über regelmäßige Schulungen im Bereich des SWLH Konzerns. Diese Schulungen erfolgen unter vielen Aspekten, wie beispielsweise in Unterweisungen im Bereich Abfallentsorgung. Hierfür ist eine Verfahrensanweisung VA-Abfall im IMS implementiert. Des Weiteren sind Arbeitskreise, wie zum Beispiel der Umweltausschuss, eingesetzt, in denen Mitarbeiter:innen aus dem ganzen SWLH Konzern mitwirken.

Es ist Pflicht und Aufgabe der Geschäftsführer, die im Betriebsverfassungsgesetzt verankerte Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen der Gesellschaft sicherzustellen und für eine vertrauensvolle, sozialpolitisch verantwortungsvolle Zusammenarbeit sowohl mit dem jeweils zuständigen Betriebsrat, wie überhaupt mit der gesamten Arbeitnehmerschaft der Gesellschaft, Sorge zu tragen. Weiterhin sind wir tariflich gebunden und organisiert an das System des öffentlichen Rechts. Es wurden keinerlei Risiken lokalisiert.