Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Unser Konzept, das die jederzeitige Einhaltung der Arbeitnehmerrechte zum Ziel hat, basiert auf folgenden Säulen:
- Beschäftigungsverhältnisse in der LBS Südwest basieren auf den Tarifverträgen für die öffentlichen Banken, in denen Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.
- Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die LBS Südwest den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Damit sind die Beteiligungsrechte der Beschäftigten über den Personalrat gewährleistet. Das beinhaltet auch regelmäßige Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat. Die Rechte der Gewerkschaften werden geachtet.
- Die LBS Südwest ist nach dem Regionalprinzip der Bausparkassen ausschließlich in ihrem Geschäftsgebiet in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz tätig und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland. Als regionales Kreditinstitut haben wir keine Risiken in Bezug auf international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen).
- Der Bereich Personal ist direkt dem Vorstand unterstellt. Der Vorstand der LBS Südwest ist diesbezüglich in alle Entscheidungen und personalstrategischen Überlegungen einbezogen.
- Die Beschäftigten der LBS Südwest haben gemäß der Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten durch die variable Arbeitszeit die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Rahmens Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Dadurch bieten wir unseren Mitarbeitern mehr Individualität, Selbstständigkeit und Mitverantwortung am Arbeitsplatz.
- Wir gewähren umfangreiche Sozialleistungen, etwa zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, im Gesundheitsmanagement sowie den Mobilitätszuschuss zur Förderung des ÖPNV.
- Wir bieten unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten, sich im Rahmen von Projekten und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung unseres Hauses zu beteiligen. Zur laufenden Optimierung haben wir einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess organisiert, über den die Mitarbeiter auch Themen der Nachhaltigkeit einbringen können.
Unser Konzept wird jährlich evaluiert und vom Vorstand im Rahmen seiner üblichen Überwachungstätigkeit geprüft. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte ist ein Dauerthema und daher nicht auf einen Jahresrhythmus beschränkt. Im Ergebnis stellen wir fest, dass das Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer konsequent einzuhalten, kontinuierlich erreicht wird. Dies führen wir sowohl auf die erläuterten Säulen als auch auf die Ermöglichung freiwilliger Beteiligungsrechte zurück. Als Risikoanalyse dienen uns die verbindliche Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze und der geltenden Tarifverträge. Hier wurden im Berichtsjahr keine wesentlichen Risiken ersichtlich.