Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Unser Konzept, das die jederzeitige Einhaltung der Arbeitnehmerrechte zum Ziel hat, basiert auf folgenden Säulen:
- Beschäftigungsverhältnisse in der LBS Südwest basieren auf den Tarifverträgen für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, in denen Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.
- Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die LBS Südwest den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Damit sind die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten über den Personalrat gewährleistet. Das beinhaltet auch regelmäßige Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat. Die Rechte der Gewerkschaften werden geachtet.
- Die LBS Südwest ist nach dem Regionalprinzip der Bausparkassen ausschließlich in ihrem Geschäftsgebiet in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz tätig und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland. Als regionales Kreditinstitut haben wir keine Risiken in Bezug auf internationale anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen).
- Der Bereich Personal ist direkt dem Vorstand unterstellt. Der Vorstand der LBS Südwest ist diesbezüglich in alle Entscheidungen und personalstrategischen Überlegungen einbezogen, insbesondere in die in den Kriterien 14-16 dargestellten Initiativen und Maßnahmen.
- Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten: Die Beschäftigten der LBS Südwest haben durch die variable Arbeitszeit die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Rahmens Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Dadurch bieten wir unseren Mitarbeitern mehr Individualität, Selbstständigkeit und Mitverantwortung am Arbeitsplatz.
- Wir gewähren umfangreiche Sozialleistungen, etwa zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, im Gesundheitsmanagement (siehe auch Kriterium 15) sowie den Mobilitätszuschuss zur Förderung des ÖPNV (siehe auch Kriterium 12).
- Wir bieten unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten, sich im Rahmen von Projekten und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung unseres Hauses zu beteiligen. Zur laufenden Optimierung haben wir einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess organisiert, über den die Mitarbeiter auch Themen der Nachhaltigkeit einbringen können.
Unser Konzept wird jährlich evaluiert und vom Vorstand im Rahmen seiner üblichen Überwachungstätigkeit geprüft. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte ist ein Dauerthema und daher nicht auf einen Jahresrhythmus beschränkt. Im Ergebnis stellen wir fest, dass das Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer konsequent einzuhalten, kontinuierlich erreicht wird. Dies führen wir sowohl auf die erläuterten Säulen der Arbeitnehmermitbestimmung als auch auf die Ermöglichung freiwilliger Beteiligungsrechte (siehe vorstehend) zurück. Daher sehen wir keine Risiken in diesem Bereich und führen keine separate Risikoanalyse durch.