14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Der Betriebsleiter stellt in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen durch regelmäßige Kontrollen sicher. Hierzu zählen Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, stichprobenhafte Kontrollen bezüglich der Benutzung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung sowie die Überprüfung von Arbeitsmitteln.

Mitarbeitern wird Gelegenheit gegeben, sich an der Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen, diese aktiv zu gestalten, die Erstellung der DNK-Entsprechenserklärung und der Nachhaltigkeitsvisitenkarte zu begleiten und diese sukzessive fortzuschreiben (vgl. Kriterien 5 und 10). Sie werden ermuntert, sich aktiv mit Ideen in die Unternehmensgestaltung einzubringen.

Neben der aktiven Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Nachhaltigkeitsstrategie der RETA werden im Rahmen von Schichtleiterbesprechungen Mitarbeiter ermuntert, sich mit Ideen und praktischen Vorschlägen einzubringen. Dies unterstützt die Optimierung der Anlagen- und verfahrenstechnischen Arbeitsabläufe."
Das Qualitätsmanagement trägt ebenfalls dazu bei, Mitarbeiter aktiv zu beteiligen.
Im Allgemeinen herrscht bei der RETA ein Arbeitsklima vor, das Partizipation und eigenverantwortliches Agieren fördert.      

Die RETA ist in Deutschland tätig und unterliegt den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften.

Vgl. darüber hinaus auch die Ausführungen in Kriterium 20 (Achtung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen).