Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Elprog ist ein Unternehmen mit aktuell 150 Mitarbeitern (m/w/d) (inklusive Teilzeit und geringfügig beschäftigen Mitabeitern) und ist ausschließlich in Deutschland tätig. Im Unternehmen gelten faire Bezahlung, Kündigungsschutz, transparente Disziplinar und Entlassungspraktiken sowie die gesetzlichen Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Mutterschutz. Sämtliche Vorgaben und Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Umgang miteinander werden von Elprog eingehalten. Im Kodex der Elektronikgruppe werden folgende arbeitnehmerrelevante Themen aufgeführt:
Grundrechte der Mitarbeitenden
Die Elektronikgruppe fördert Chancengleichheit und unterbindet Diskriminierung. Wir behandeln alle Mitarbeitenden bei der Bewerbung und im Arbeitsalltag gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, ihrer Kultur, der sexuellen Identität oder Religionszugehörigkeit. Wir lehnen jede Form der Zwangs und Kinderarbeit strikt ab. Jeder Mitarbeitende hat das Recht auf eine angemessene Vergütung. Diese und sonstige finanzielle Leistungen entsprechen mindestens den geltenden gesetzlichen Normen. Darüber hinaus legen wir Wert auf eine offene Kommunikation, die Achtung der Privatsphäre und ein Arbeitsumfeld mit gegenseitigem Respekt.
Arbeits und Gesundheitsschutz
Wir schaffen für unsere Mitarbeitenden ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld, indem wir die geltenden Arbeits und Gesundheitsschutzrichtlinien einhalten. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen dass Verfahren und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz jederzeit im ausreichenden Umfang vorhanden sind. Unser Ziel ist es, durch nachhaltige Maßnahmen die Krankheits und Arbeitsunfallquoten so niedrig wie möglich zu halten.
Korruption/Zuwendungen an Dritte
Bei der Elektronikgruppe ist jede Form von Bestechung und Bestechlichkeit, vor allem bei Amtsträgern als auch im geschäftlichen Umgang verboten. Zuwendungen Dritter, etwa Geschenke oder Einladungen, die dem Zweck dienen, Geschäftsbeziehungen zu fördern oder Produkte zu präsentieren, sind in maßvollem Umfang zulässig. Solche Zuwendungen dürfen jedoch nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht als Gegenleistung für einen rechtswidrigen Vorteil.Dabei darf die Grenze der Geschäftsüblichkeit und der Lebensstandard des Empfängers nicht unverhältnismäßig überschritten werden. Grundsätzlich wird empfohlen, erhaltene Geschenke im Büro abzugeben, so dass bei der jährlichen Tombola alle Mitarbeitenden davon profitieren.In Zweifelsfällen müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zuwendungen von ihrem Vorgesetzen genehmigen lassen. Bei SponsoringAngeboten muss durch eine sorgfältige Prüfung sichergestellt werden, dass es sich dabei nicht um einen verdeckten Bestechungsversuch handelt.
Interessenskonflikte
Mitarbeitende dürfen im Kontakt mit Geschäftspartner ausschließlich im Interesse von Elprog handeln und keine persönlichen Vorteile erlangen.Im Jahr 2016 wurde eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt und durch den externen Dienstleister („die Wertschätzer“) ausgewertet. Werden aus planerischer Notwendigkeit Zeitarbeitskräfte beschäftigt, wird diesen bei Bedarf und Neigung ein festes Arbeitsverhältnis angeboten.Mitarbeitende können sich jederzeit mit Ideen in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft bei der Verantwortlichen für Nachhaltigkeit melden.
Aufgrund nur eines Standorts in Deutschland sind Arbeitnehmerrechte kein kritisches Thema. Insofern gibt es zu diesem Thema keine Zielsetzung. Aus demselben Grund sind auch keine Risiken der Geschäftstätigkeit im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit gegeben.