14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse Rhein-Nahe ist vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet tätig. Als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber unterliegt sie dem TVÖD Sparkassen, in dem die Vergütung und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter geregelt sind. Der Personalrat hat eine Überwachungsfunktion und wird entsprechend des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) eingebunden.

In unserer Unternehmenskultur sind die Rechte und die Beteiligung unserer Mitarbeiter fest verankert. Unsere gemeinsam erarbeiteten „Leitlinien für Führung, Zusammenarbeit und Wertschätzung“ gelten als wichtiger Bestandteil unseres Leitbildes. Darin werden konkrete Erwartungen und Verpflichtungen im Hinblick auf Umgang und Kommunikation miteinander, aktive Mitarbeit, Personalentwicklung, das Erreichen gemeinsamer Ziele sowie Förderung einer Feedback- und Fehlerkultur und gelebte Vorbildfunktion dargelegt. Ein offener Dialog, Transparenz und Verbindlichkeit sind wichtig für unsere Mitarbeiter, denn sie schaffen Vertrauen und Akzeptanz, fördern das Zusammenwachsen und stärken die Zusammenarbeit. Ein betriebliches Vorschlagswesen ermöglicht das Einbringen von Vorschlägen. Daraus hervorgehende Verbesserungen werden prämiert.

Wir schaffen hierarchieübergreifend aktiv Raum für den Austausch und das Einbringen unserer Mitarbeiter. Dies erreichen wir z.B. mit Strategieklausuren, Projektteams Zukunftswerkstatt, Planungs-, Führungskräfte- und Mitarbeiterforen, Personalversammlungen, Mitarbeiter-Hackathons und vielen weiteren Angeboten mit Einbezug der Beschäftigten.

Unsere Mitarbeiterjahresgespräche tragen dazu bei, dass ein offener Meinungsaustausch und ein vertrauensvoller Umgang zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern selbstverständlich werden. Sie dienen der beruflichen Förderung und dem anforderungs- und leistungsgerechten Personaleinsatz in unserer Sparkasse. Gleichzeitig soll Transparenz und Orientierung in der Arbeitswelt geschaffen werden. Als zentrales Führungsinstrument leisten sie einen wertvollen Beitrag bei der persönlichen Entwicklung der Mitarbeiter einerseits und der Umsetzung der Unternehmensziele andererseits.

Kooperative Führung ist ein wesentliches Ziel im täglichen Umgang zwischen Führungskraft und den Mitarbeitern, damit soll die Kreativität gefördert und der Gestaltungsspielraum erweitert werden. Transparente Gespräche können Veränderungsprozesse unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse und der Arbeitszufriedenheit leisten. Unser Haus fördert alle Beschäftigten (weiblich/männlich/divers) in gleicher Weise.

Das Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz gewährleistet die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten. Durch die Vorgaben und Umsetzung des Arbeitsschutzes (ArbSchG) wird die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet.

Ein separates Konzept darüber hinaus sowie eine dazugehörige Risikoanalyse bzgl. der Arbeitnehmerrechte, der Chancengleichheit sowie Qualifizierung existiert nicht und dessen Erstellung ist auch in 2021 nicht geplant, da die wesentlichen Beteiligungen durch Gesetze und Dienstvereinbarungen zwischen Vorstand und Personalrat geregelt sind und keine Risiken erkennbar sind.

Ein besonderes Risiko für Kreditinstitute stellt ein möglicher Überfall einer Geschäftsstelle dar. Aus diesem Grund achten wir auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ( hier insbesondere auf die UVV " Kassen"), unterweisen unsere Mitarbeiter/innen regelmässig und überprüfen die Einhaltung der Vorschriften i.R. von regelmässig stattfindenden Besichtigungen der Arbeitsplätze und der Wartung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen. 

Die Gesundheit unser Beschäftigten ist uns sehr wichtig. Daher sind Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seit Anfang Februar 2020 in Abstimmung mit dem Notfallmanagement, Bereich Personal (Gesundheitsmanagement, Einbindung Betriebsärztin), Immobilienmanagement (Arbeitsschutz) und dem Vorstand abgestimmt. Ein zentraler Baustein war die schnelle und umfangreiche Verlagerung von Mitarbeitern zu Homeoffice/mobilem Arbeiten. Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden (Stadt- und Kreisverwaltung, Gesundheitsamt) ist gegeben.
In hauseigenen Testzentren können sich die MitarbeiterInnen und deren Angehörige kostenlos mit einem Schnelltest auf Corona testen.