14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle unsere Standorte befinden sich in Deutschland. Hierzulande sind Menschenrechts- und Arbeitnehmerstandards gesetzlich bindend und sowohl im Tarifvertrag, in verschiedenen Betriebsvereinbarungen als auch im Unternehmenshandbuch verankert. Es liegen diverse Betriebsvereinbarungen vor, die unterschiedliche Schutzbedarfe von Beschäftigten zum Ziel haben, z. B. Gesundheitsschutz, variable Arbeitszeit, mobile Arbeit, Umgang mit Leistungs- und Verhaltensdaten von Mitarbeitenden.

Die fortlaufende Prüfung und Kontrolle der arbeitsrechtlichen Vorschriften erfolgt durch den Bereich Personal, unterstützt durch die stichprobenartige und/oder anlassbezogene Kontrolle des Bereichs Compliance. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards sowie der Rechte und Interessen unserer Angestellten werden zudem vom Betriebsrat gewahrt. Für Verstöße jeglicher Art, die der Mitarbeitende anonym anzeigen möchte, gibt es außerhalb der Bank (auf Verbandsebene) eine sogenannte Whistleblower-Stelle.

Der Tarifvertrag regelt die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften wie auch die Chancengleichheit von Männern und Frauen. Darüber hinaus gibt es bei uns einen Arbeitssicherheitsbeauftragten und einen Inklusionsbeauftragten.

Wir sorgen für unsere Angestellten durch betriebliche Absicherungsleistungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es gibt regelmäßige, bankweite Befragungen sowie Mitarbeitergespräche zwischen den Mitarbeitenden und den jeweiligen Führungskräften. Die diesjährige Befragung hat die bekannten Handlungsfelder der Bank grundsätzlich bestätigt (siehe folgende Abbildung).



Abbildung 3: Übersicht der Handlungsfelder aus der Mitarbeitendenbefragung 2022

Da wir Mitarbeiterbelange und -rechte sehr ernst nehmen, es etablierte Arbeitnehmervertretungen und darüber hinaus grundsätzliche Feedbackkanäle gibt, sehen wir geringe Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung bzw. Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte. Ein weitergehendes, spezifisches Konzept in Bezug auf Arbeitnehmerbelange sowie konkrete Zielstellungen existieren daher bei uns nicht.

Eine Risikoanalyse hinsichtlich der Auswirkung unserer Produkte und Dienstleistungen auf Arbeitnehmerbelange wurde noch nicht durchgeführt. Nachhaltige Finanzprodukte unterliegen bestimmten Ausschlusskriterien, die u. a. auch Verstöße gegen Menschen- oder Arbeitsrechte, Kinder- oder Zwangsarbeit berücksichtigen.

Als Mitglied im Verband der Sparda-Banken bekennen wir uns zu den Zielen des UN Global Compact und werden soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Wir unterstützen insbesondere den Schutz der internationalen Menschenrechte und achten diese. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.

Wir treten für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein. Im Umgang mit Umweltproblemen folgen wir dem Vorsorgeprinzip und fördern das Umweltbewusstsein. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht in der internen Mitarbeiter-App die Möglichkeit, sich jederzeit am Nachhaltigkeitsmanagement zu beteiligen. Darüber hinaus planen wir 2023 ein Ideenmanagement zu implementieren, bei dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere Ideen zu den strategischen Zielen und somit auch zu der nachhaltigen Ausrichtung der Bank unkompliziert beisteuern können.