Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Kreissparkasse Ostalb ist nach dem Regionalprinzip der Sparkassen überwiegend in ihrem Geschäftsgebiet tätig und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland. Als regionales Kreditinstitut haben wir keine Risiken in Bezug auf internationale anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen), da wir diese mit unseren tarifvertraglich geregelten Vorgaben voll und ganz erfüllen. Deshalb nehmen wir auch keine gesonderte Risikoanalyse vor.
Der Bereich Stab mit der Abteilung Personal ist direkt dem Vorstand unterstellt. Der Vorstand der Kreissparkasse Ostalb ist diesbezüglich in alle Entscheidungen und personalstrategische Überlegungen einbezogen, insbesondere in die in den Kriterien 14-16 dargestellten Initiativen und Maßnahmen inklusive der Prüfung der Zielerreichung. Dazu erheben wir jährlich Leistungsindikatoren im Rahmen unseres DNK-Berichts (siehe hierzu Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14-16).
Der Personalrat stellt in seiner stellvertretenden Funktion für die Mitarbeiter deren Einbindung in Entscheidungen durch das gesetzliche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrecht in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sicher.
Unser übergeordnetes und dauerhaftes Ziel in Bezug auf Arbeitnehmerrechte ist die Einhaltung aller gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. Unser Konzept zur Umsetzung der Arbeitnehmerrechte basiert auf den folgenden Grundlagen:
- Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut gilt für die Kreissparkasse Ostalb der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Sparkassen), in dem Gehälter, Arbeitszeiten und alle weiteren Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten der Kreissparkasse Ostalb haben Arbeitsverträge, die auf diesem Tarifvertrag basieren.
- Entsprechend der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist über den Personalrat die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Das beinhaltet auch regelmäßige Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat.
- Die im TVöD und im Landespersonalvertretungsgesetz enthaltenen Regelungen zu den Arbeitnehmerrechten gehen deutlich über die national und international anerkannten Mindeststandards zu Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen) hinaus. Insofern sehen wir keine Risiken für die Kreissparkasse Ostalb in diesem Bereich.
- Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten: Die Beschäftigten der Kreissparkasse Ostalb haben durch die variable Arbeitszeit die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Rahmens Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Dadurch bieten wir unseren Mitarbeitern mehr Individualität, Selbstständigkeit und Mitverantwortung am Arbeitsplatz.
- Umfangreiche Soziallleistungen: Fahrtkostenzuschüsse zur Förderung des ÖPNV, Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, Kinderbetreuungskostenzuschuss, betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebssport, ½ freier Tag am Geburtstag, Zuwendung bei persönlichen Ereignissen (Jubiläum, Hochzeit, Geburt eines Kindes etc.).
Wir bieten unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten, sich im Rahmen von Projekten und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung unserer Sparkasse zu beteiligen. Beispiele hierfür sind die Zukunftswerkstatt, Digitalisierungsprojekte und der Innovationskreis. Insbesondere können Vorschläge - auch zum Thema Nachhaltigkeit - jederzeit über das IDEENforum (betriebliches Vorschlagswesen) eingebracht werden. Diese Möglichkeiten werden von unseren Mitarbeitern ebenso rege genutzt wie unsere zahlreichen Weiterbildungsangebote. 2019 waren unsere Mitarbeiter im Schnitt 3,3 Tage auf Fortbildungen.