14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die HEB GmbH ist nur in Deutschland tätig und unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht. Entlohnt werden die Mitarbeitenden nach dem TVöD.

Die Mitbestimmung wird im Unternehmen über den gesetzlichen Rahmen hinaus gefördert. Ergebnisse von Mitarbeiterfragungen dienen der Mitwirkung und Mitarbeiterzufriedenheit und können konkrete Umsetzungen wie etwa die qualitative Aufwertung der Angebote der Betriebskantine sowie Maßnahmen im Bereich Gesundheitsprävention und Personalentwicklung nach sich ziehen (vgl. Kriterium 10 und 15).

Das Mitarbeiter-Magazin ist ein Instrument des Dialogs, der Transparenz und zugleich Wertschätzung der Mitarbeitenden.

Außerdem existiert ein betriebliches Vorschlagswesen, welches von den Mitarbeitenden rege genutzt wird. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge trägt zu optimierten Arbeitsprozessen bei.

Mitarbeitergespräche finden regelmäßig statt. Gemeinsame Zielvereinbarungen werden im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) definiert.

Es gibt Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen.

Mitarbeitende werden aktiv an der Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt (vgl. Kriterium 3 und 8).

Im Aufsichtsrat sind vier Mitarbeitende vertreten.