Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Über den bundesweiten Flächentarif der Genossenschaftsbanken profitieren unsere Mitarbeiter neben den bereits angesprochenen Vorteilen von über die gesetzlichen Standards hinausgehenden Arbeitsbedingungen. Als rein national tätiges Unternehmen unterliegen wir nur deutschen Rechtsstandards, deren Einhaltung für uns als selbstverständlich gilt.
Über den genossenschaftlichen Bankentarif werden unsere nachhaltigen Ambitionen auch bei den Mitarbeitern gefördert, die zum Beispiel für öffentliche ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt werden. Zudem können Mitarbeiter den direkten Dialog mit der Geschäftsleitung suchen bzw. sich aktiv in den Gestaltungsprozess einbeziehen. Hierzu ist ein betriebliches Vorschlagswesen implementiert, über das Ideen, Verbesserungen oder Mängel aufgezeigt werden können. Diese werden transparent bewertet und ggf. in die Umsetzung gebracht. Zudem bietet die Mainzer Volksbank regelmäßige Veranstaltungen an, bei denen ein direkter Dialog zur Geschäftsleitung oder anderen relevanten Anspruchsgruppen stattfinden kann. Darüber hinaus wird die Belegschaft vom Betriebsrat in allen relevanten Belangen vertreten.
Betriebsrat und Vorstand informieren darüber hinaus jährlich im Rahmen einer Betriebsversammlung über Arbeitnehmerbelange. Beide Organe stehen in regelmäßigem Austausch mit der Personalabteilung. So wird der Vorstand wöchentlich über Personalthemen informiert. Ein gemeinsames Treffen mit Vorstand, Betriebsrat sowie Personalabteilung findet monatlich statt. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerrechte bzw. der zwischen Betriebsrat und Bank vereinbarten Betriebsvereinbarungen werden sowohl von Personalabteilung, Betriebsrat und Compliance regelmäßig in unterschiedlichen Ausprägungen überprüft.
Unser Personal-Konzept, das in Kriterium 16 genauer erläutert wird, zeigt durch unterschiedliche Kennzahlen die erfolgreiche Entwicklung. Beispielhaft hierfür stehen eine durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von 18 Jahren sowie rund 40 Auszubildende. Es zeigt sowohl die langfristige Perspektive, die unseren Mitarbeitern geboten wird, wie auch die zukunftsfähige Perspektive für junge Berufseinsteiger, aber auch Quereinsteiger (mehr dazu in Kriterium 16). Um hier weiterhin die angestrebten Perspektiven bieten zu können, müssen sinkenden Bewerberzahlen und stetig steigende Anforderungen an die Finanzberatung Rechnung getragen werden. Immer komplexere Finanzprodukte sowie regulatorische Anforderungen erfordern ein dauerhaftes Fortbilden aller Mitarbeiter, um unsere im Geschäftszweck verankerte Beratungsleitung erbringen zu können. Hierbei setzen wir zum einen auf innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen, die in einem internen Bildungsangebot für die Mitarbeiter zugänglich sind. Zum anderen arbeiten wir intensiv mit externen Partnern zusammen (mehr dazu in Kriterium 16). Personalrisiken aufgrund der Verletzung von Arbeitnehmerrechten sind insgesamt von unwesentlicher Bedeutung.