14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Kreissparkasse Tübingen neben der nationalen Gesetzgebung dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Sparkassen, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. 

Entsprechend der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist über den Personalrat die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Das beinhaltet auch regelmäßige Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat.

Aufgrund unserer regionalen Ausrichtung und den umfassenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen haben wir auf eine Risikoanalyse verzichtet.

Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben setzt sich unser Konzept zur Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Elementen Mitarbeiterbefragung und Ideenbörse sowie unseren Führungs- und Mitarbeitergrundsätzen zusammen, die für die tägliche Zusammenarbeit einen Rahmen geben und einen offenen Dialog unterstützen.

Wir haben uns die Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterbefragungen zu Aspekten rund um die Arbeit bei der Kreissparkasse Tübingen zum Ziel gesetzt. Im Jahr 2020 haben wir aktuell eine Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit Beteiligung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung umgesetzt.

In unserer durch den Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie mit einem fünfjährigen Planungshorizont, aktuell bis Ende des Jahres 2025, ist die Weiterentwicklung unserer Unternehmenskultur verankert. Das schließt den Aspekt der Führung mit der Entwicklung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Dem Vorstand direkt unterstellte Führungskräfte sind in die strategische Analyse, auf deren Basis die Geschäftsstrategie entwickelt wird, eingebunden.

Im Rahmen der Ideenbörse kann jeder Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Kreissparkasse Tübingen beteiligen. Dies schließt Ideen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Kreissparkasse Tübingen ein. Beispielsweise werden immer wieder Vorschläge zur Einsparung von Ressourcen, insbesondere Energie und Papier, eingereicht. Im Ergebnis passen wir unsere Prozesse an, um die vorgeschlagenen Einsparungen zu realisieren.

Der hohe Stellenwert der Arbeitnehmerrechte bei der Kreissparkasse Tübingen drückt sich auch in der Auszeichnung durch die Gewerkschaft ver.di für einzelne Dienstvereinbarungen aus.

Die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Tübingen beschränkt sich vorwiegend auf den Landkreis Tübingen. Im Ausland werden keine Niederlassungen unterhalten bzw. Mitarbeitende beschäftigt.

Wir betrachten derzeit keine Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen mit negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte als wesentlich. Aspekte zur Achtung der Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette sind bei Kriterium 17 beschrieben.