Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Sparda-Bank Augsburg übt nach dem Regionalprinzip ihre Geschäftstätigkeit als Genossenschaftsbank ausschließlich in der Region Bayerisch-Schwaben aus und unterliegt dem Tarifvertrag der Sparda-Banken (ausgehandelt von den Sparda-Banken und ver.di/EVG), in dem die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter geregelt sind, sowie den deutschen Arbeitsgesetzen.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.
Darüber hinaus haben wir in verschiedenen Projekten folgende Konzepte entwickelt:
- Förderung und Entwicklung der mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur
- Beschwerdemanagement
- Beteiligung der Mitarbeiter im Rahmen der Bildungsbedarfsplanung an Personalentwicklungsprozessen
Die Rechte der Arbeitnehmer werden durch den Betriebsrat vertreten.
Die Beteiligung unserer Mitarbeiter und deren Rechte sind fest in unserer Unternehmenskultur verankert. Unser gemeinsam erarbeitetes Unternehmensleitbild gilt als wichtiger Bestandteil. Es greift konkrete Erwartungen und Verpflichtungen im Hinblick auf Umgang und Kommunikation miteinander, aktive Mitarbeit, das Erreichen gemeinsamer Ziele sowie Förderung und gelebte Vorbildfunktion der Führungskräfte auf. Transparenz und Verbindlichkeit sind wichtig für unsere Mitarbeiter, denn sie fördern das Zusammenwachsen und stärken die Zusammenarbeit. Das gemeinsame Verständnis von Führung und Umgang miteinander trägt dazu bei, dass sich unsere Mitarbeiter gerne mit ihrer Sparda-Bank identifizieren.
Wir legen großen Wert auf offene und persönliche Kommunikation. Mit Führungskräftetagungen, Jahresauftaktveranstaltung und regelmäßigen Gesprächen mit dem Betriebsrat schaffen wir, auch hierarchieübergreifend, aktiv den Raum für den Austausch und die Einbringung unserer Mitarbeiter. Derzeit werden hierbei Nachhaltigkeitsthemen aber noch nicht explizit berücksichtigt. Einige unserer Mitarbeiter engagieren sich in ihrer Freizeit im Ehrenamt. Auch dies unterstützen wir als Förderer der Region im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung.
Die Einhaltung der gesetzlichen sowie tarifrechtlichen Bestimmungen ist für uns stets selbstverständlich, insofern sind keine separaten Zielsetzungen zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte erfolgt. Ebenso sehen wir aus diesem Grund keine Risiken hinsichtlich der Verletzung von Arbeitnehmerrechten.