14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle Mitarbeitenden sind im Inland beschäftigt und die Concordia ist national tätig. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die gesetzlich vorgeschriebenen Standards einhalten. Die wesentlichen Rahmenwerke sind diesbezüglich die einschlägigen Arbeitsgesetze, der Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen. Aufgrund der existierenden gesetzlichen Vorschriften und klaren Regelungen durch die Rahmenwerke gibt es kein gesondertes Konzept in Bezug auf Arbeitnehmerrechte. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und der Rahmenwerke wird durch die Personalabteilung und den Betriebsrat sichergestellt. Eine explizite Risikoanalyse ist aufgrund der geltenden Vorschriften in Deutschland nicht notwendig. Wir agieren in Bezug auf Arbeitnehmerrechte im Einklang mit den ILO Kernarbeitsnormen. Unsere Mitarbeitenden sind aufgerufen, sich mit ihren Vorschlägen zum Thema Nachhaltigkeit zu beteiligen und zur Weiterentwicklung der Concordia beizutragen. Für Vorschläge, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, ist unsere Nachhaltigkeitsbeauftragte direkte Ansprechpartnerin.

Im Jahr 2021 wurde für die Erarbeitung und strukturierte Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie in der gesamten Concordia Gruppe ein ESG-Board gegründet. Des Weiteren wurde im gleichen Jahr bereits ein Nachhaltigkeits­-Regulatorik-­Team, um die Erfüllung der steigenden gesetzlichen Anforderungen sicher zu stellen. Das interne Nachhaltigkeits-Netzwerk soll weiter wachsen und in den Zusammenarbeitswegen gestärkt werden. Dafür wurde eine Prozessarchitektur entwickelt, die sukzessive implementiert wird.

Um Mitarbeitende dabei zu unterstützen, direkt mit ihren Führungskräften zu kommunizieren und ihnen Rückmeldungen zu geben, sind unterschiedliche Instrumente etabliert. Hierzu zählen: Regelmäßige Gremiensitzungen liefern weiteren Input und Austauschmöglichkeiten. (Siehe dazu auch Kriterium 9 und Leistungsindikator GRI SRS 102­44).

Aufgrund der Pandemie haben wir seit dem ersten Lockdown im März 2020 in kürzester Zeit die technischen Voraussetzungen in dem Maße erweitert, damit die Mehrheit der Mitarbeitenden auch in Heimarbeit arbeiten kann. Im Rahmen der Notfallvereinbarung wird allen Mitarbeitenden nachdrücklich empfohlen, möglichst in Heimarbeit zu arbeiten, sofern es die Arbeit ermöglicht und keine wichtigen Gründe dagegensprechen. Auch Veranstaltungen, Treffen oder andere Zusammenkünfte sind möglichst online durchzuführen. Die Notfallvereinbarung ist auch für unsere Mitarbeitenden in den Agenturen gültig.

Unsere Zielsetzungen sind unter Kriterium 3 Ziele aufgeführt.