14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Im Berichtsjahr 2020 hatte trias consulting neben den beiden Firmeninhaber*innen zwei festangestellte Mitarbeitende und zwei Werksstudent*innen sowie eine freie Mitarbeiterin im Beratungsnetzwerk.

trias consulting ist ausschließlich in Deutschland tätig und unterhält keine weiteren Standorte als Berlin. Alle Mitarbeitenden von trias Consulting unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht, das die soziale Gestaltung von Arbeitsplätzen regelt (Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Mutter- sowie Kündigungsschutz). Die Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmerrechte ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In diesem Zusammenhang bestehen keine Risiken bezüglich einer Verletzung der Arbeitnehmerrechte.

Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von flachen Hierarchien, Transparenz und einer hohen Beteiligung aller Mitarbeitenden von trias consulting. Daher ist es ein besonders wichtiges Anliegen, dass alle Mitarbeitenden von trias aktiv in alle relevanten Entscheidungs- und Diskussionsprozesse einbezogen sind und sich am Gestaltungsprozess zur Weiterentwicklung des Unternehmens beteiligen und ihn mitbestimmen. In regelmäßigen internen Workshops werden die Mitarbeitenden aufgefordert sich proaktiv einzubringen und Impulse zu gegenwärtigen Themen rund um die Nachhaltigkeit zu geben. Im Rahmen von jährlich stattfindenden Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Firmeninhaber*innen und den Mitarbeitenden werden gemeinsam und individuell festgesetzte Zielvereinbarungen getroffen. Die Ziele ersterecken sich von spezifischen Leistungszielen, über Entwicklungsziele zur fachlichen Weiterentwicklung bis hin zu Zielen in der persönliche Zusammenarbeit.

Durch die Zusammenarbeit mit Kommunen und kommunalen Dienstleistern ist die Einhaltung des Arbeitsrechts und der entsprechenden Arbeitsgesetze bzw. Richtlinien Vorschrift und Selbstverständlichkeit zugleich.  Darüber hinaus sensibilisieren wir aufgrund der Art unserer Dienstleistungen unsere Kunden hinsichtlich der Themen Arbeitnehmerrechte, soziale Standards sowie generelles nachhaltiges Arbeitgebermanagement, welches über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus geht.