Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Geschäftstätigkeit der RSAG ist auf den Rhein-Sieg-Kreis beschränkt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen damit dem deutschen Arbeitsrecht, das unter anderem die soziale Gestaltung von Arbeitsplätzen regelt. Da sowohl die RSAG als auch der Großteil ihrer Auftragnehmer in Deutschland ansässig sind, bestehen keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten. Die gesetzlichen Mindeststandards zu erfüllen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere gesellschaftliche Verantwortung fassen wir deutlich weiter. Unsere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gleichstellung, zur Gesundheitsförderung und zur Personalentwicklung berichten wir in den Kriterien 15 und 16.
Wir motivieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich aktiv an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen. Unsere Managementansätze und das Nachhaltigkeitsprogramm sorgen dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen der RSAG zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. Über das Betriebliche Vorschlagswesen können unsere Beschäftigten Wünsche und Vorschläge äußern. Es werden sowohl Umweltschutzmaßnahmen, beispielsweise die Einsparung von Kraftstoffen, Energie oder Verbrauchsmaterialien, als auch Gesundheits- und Unfallschutzmaßnahmen, die die täglichen Aufgaben sicherer gestalten, prämiert.
Ein zentrales Thema in unserer Branche ist die Arbeitssicherheit. In diesem Bereich haben wir uns im Berichtszeitraum mehrere Ziele gesetzt, die größtenteils bereits umgesetzt worden sind. Um Arbeitsunfällen und Erkrankungen vorzubeugen, werden alle unsere Beschäftigten regelmäßig zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen. Ziel ist, dies auch weiterhin konsequent durchzuführen. Außerdem hat die RSAG die Arbeitssicherheit in den vergangenen zwei Jahren weiterentwickelt. Mitte 2017 nahm eine neue Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Arbeit bei uns auf. Die Fachkraft berät die Geschäftsleitung und analysiert gemeinsam mit den Betroffenen die Ursachen von Arbeitsunfällen. Sie untersucht auch Beinahe-Unfälle, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und zu vermeiden, dass es bei ähnlichen Ereignissen in Zukunft tatsächlich zu einem Unfall kommt. Darüber hinaus soll eine interne Kampagne zur Arbeitssicherheit entwickelt und in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Weitere Maßnahmen zu speziellen Themen sollen Schritt für Schritt darauf folgen. Selbstverständlich befolgen wir auch die umfangreichen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, die unter anderem die Sicherheit von Fahrzeugen und Anlagen, gesundheitsbewusstes Arbeiten – zum Beispiel bezüglich Lärm und rückenschonendem Arbeiten – und die arbeitsmedizinische Vorsorge regeln.
Wichtigster Indikator für die Erreichung unserer Ziele zur Arbeitssicherheit ist die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro tausend Beschäftigte. 2018 lag diese Kennzahl hochgerechnet bei 78 pro tausend Beschäftigte (2017: 65 pro tausend Beschäftigte). Damit ist die Arbeitsunfallquote im Vergleich zu den beiden Vorjahren leicht gestiegen. Wir führen den Anstieg hauptsächlich auf die verhältnismäßig große Anzahl der Müllwerkerinnen und -werker zurück, die wir 2018 eingestellt haben – denn auch bei umfangreichem Sicherheitstraining braucht es Übung, um die Arbeitsabläufe komplett zu verinnerlichen.