14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH ist im Berichtszeitraum nicht international tätig gewesen. Bevorzugtes Einsatzgebiet ist die Metropolenregion Rhein-Main-Neckar. Die Einhaltung deutscher Standards im Ausland sowie die Einhaltung internationaler Regeln wird selbstverständlich sein bei Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten über die nationalen Grenzen. 

Allgemein ist ein eher unfreundliches Klima für Solo- und Kleinstunternehmen in Deutschland wahrnehmbar, insbesondere hinsichtlich Gesetzgebung (Auflagen, die offiziell der Sicherung dienen, aber de facto nicht erfüllbar sind) und potenzieller Ausbeutung durch Auftraggeber. Es ist geboten, aufmerksam und wachsam zu sein, in Kooperationen die Kräfte zu bündeln und Synergien zu schaffen. Die persönliche und finanzielle Unabhängigkeit ist zu sichern, private und unternehmerische Vorsorgemaßnahmen gehören zum verantwortungsvollen Unternehmertum.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH bezieht im Rahmen ihres ehrenamtlichen und unternehmerischen Engagements deutlich Position, gibt Impulse und stärkt Kleinunternehmen durch Vernetzung und Förderung von Wissensallianzen sowie durch die Unterstützung des VGSD e.V., der die Interessen von Gründern und Selbständigen sowie kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern vertritt. 

Im Berichtszeitraum wurden keine Mitarbeiter*innen beschäftigt. 

Risiken und negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte, die sich aus meiner Geschäftstätigkeit, aus meinen Geschäftsbeziehungen und aus den erstellten Produkten und erbrachten Dienstleistungen ergeben, sind nicht bekannt.