14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Grundsätzlich pflegt kate eine offene Unternehmenskultur! kate bezieht alle Mitarbeitenden aktiv in die Geschäftstätigkeit und strategische Ausrichtung über tägliche Gespräche und regelmäßige Teamsitzungen mit ein.
Weiterhin beteiligen sich alle Mitarbeitenden, vorgegeben über Prozesse und Vorgaben, an der Aufrechterhaltung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Durch die definierten Prozesse und Vorgaben werden u.a. klare Verantwortlichkeiten und Handlungsabläufe festgelegt. Über die regelmäßig stattfindende Mitarbeitendenbefragung wird auch hilfreiches Feedback für die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems, aber auch über die Prozessgestaltung abgefragt.
Unser Ziel ist es, dass unsere Nachhaltigkeitssystem von allen Mitarbeitenden gelebt wird und eine begeisterte und aktive Mitarbeit erfolgt.

 

Kate beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter in Deutschland. Das deutsche Arbeitsrecht wird strikt eingehalten und die Regelungen zu Arbeitnehmerrechten gehen teilweise über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Wir sind teileise über Projektätigkeiten international mit Projektpartnern tätig, aber kate betreibt keine Standorte im Ausland. Insofern ist die Umsetzung deutscher Arbeitsstandards im Ausland für uns nicht relevant.