14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Selbstverständlich verfolgt die Kreissparkasse Biberach konzeptionell und vom Vorstand und dem Verwaltungsrat gefordert das Ziel, alle gesetzlichen und tariflichen Vereinbarungen konsequent einzuhalten. Dieses Ziel ist dauerhaft angelegt und somit zeitlich nicht begrenzt.

Die Kreissparkasse Biberach unterliegt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dem TVöD Sparkassen, in dem die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter geregelt sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse Biberach sind im Inland beschäftigt.

Dass die Rechte der Arbeiternehmer/-innen der Kreissparkasse Biberach geachtet werden, ist in der täglichen Praxis deutlich ersichtlich: Es finden Sprechstunden des Leiters der Personalabteilung auf allen Regionaldirektionen statt. Ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Personalbereich und dem Personalratsvorsitzenden unterstreicht die aktive Auseinandersetzung mit personalrechtlichen Themen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft verantwortungsvoll die Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Kreissparkasse Biberach forciert zum Thema Gesundheit und Sicherheit beispielhaft folgende Maßnahmen:
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die betriebliche Mitbestimmung bestehen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Der Personalrat der Kreissparkasse Biberach nimmt selbstverständlich sein Informationsrecht, Mitbestimmungsrecht, Zustimmungsrecht, Mitwirkungsrecht und Anhörungsrecht wahr.

Das Konzept der Kreissparkasse Biberach zu den Arbeitnehmerrechten hat durchweg positive Ergebnisse zu verzeichnen. Die Ergebnisse der letzten Mitarbeiterbefragung sowie die geringe Fluktuationsrate bei der Kreissparkasse Biberach zeigen eine hohe Zufriedenheit bei den Mitarbeitern. Die Risiken halten sich durch langjährig beschäftigte, kompetente Mitarbeiter/innen im Personalbereich und durch eine strukturierte Arbeitsabläufe mit finalen Prüfungen nach dem Vier-Augen-Prinzip in Grenzen.

Fixierte Führungsleitsätze stoßen innerhalb der Kreissparkasse Biberach einen Lernprozess zu einer einheitlichen Wertevorstellung und einheitlichem Handeln an. Aufgabe aller Führungskräfte – unabhängig von Hierarchie und Funktion – ist es, die verbindlichen Leitsätze im Einklang mit der auf Nachhaltigkeit angelegten Geschäftsstrategie, die auf eine intensive und verantwortungsvolle Betreuung der Kunden setzt, mit Leben zu füllen.

Darüber hinaus werden die Mitarbeiter mit ihrem Know-how in unterschiedliche Projektgruppen eingebunden. Für das Jahr 2018 steht ein Zukunftsworkshop an, bei dem alle zur Bewerbung um die Teilnahme aufgerufen werden. Der Teilnehmerkreis für diesen Zukunftsworkshop setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Bereichen und Funktionen zusammen. Überdies wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt bei der Handlungsfelder priorisiert und angegangen wurden.

Im nächsten Jahr wird die Einbindung der Mitarbeiter, eine tiefergehende Information sowie eine Beteiligung der Mitarbeiter im Bereich Nachhaltigkeit geprüft. Bei der Ausarbeitung der nichtfinanziellen Erklärung, haben viele Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Abteilungen mitgewirkt.