14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Einhaltung anerkannter Standards ist aktuell durch die Zertifizierung mit dem "audit beruf und familie" sichergestellt. 2018 wurde der BGV reauditiert und erhielt erneut die Zertifizierung. Für den BGV ist das Thema Balance zwischen Beruf und Familie heute ein wichtiger Bestandteil seiner erfolgreichen Personalpolitik. Ziel ist es, die geforderten Kriterien des Audits zu erfüllen und damit erneut das Siegel zu erhalten und die hohe Mitarbeiterzufriedenheit weiter zu gewährleisten. Wesentliche Risiken zu diesem Thema werden aufgrund des Mitarbeiterengagements des BGV nicht gesehen. 

Alle geltenden Gesetze und Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte werden konsequent und dauerhaft eingehalten. Dies wird intern sowie extern regelmäßig überprüft. Alle Mitarbeiter unterliegen dem Tarifvertrag der Versicherungswirtschaft. Der BGV ist nicht international tätig.

Einmal pro Jahr findet eine Betriebsversammlung in der Karlsruher Firmenzentrale statt. Im Rahmen der Veranstaltungen informiert der Vorstand die Mitarbeiter persönlich über strategische Entwicklungen und nachhaltige Themen. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und sich aktiv einzubringen. Zudem informiert der Vorstand einmal im Quartal über eine Videobotschaft die Belegschaft über unternehmensweit relevante Nachrichten und Entwicklungen.

Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Rechte und Belange der Arbeitnehmer im BGV. Er setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen wovon zwei Mitarbeiter hauptamtlich agieren. Der Kontakt zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat findet in regelmäßigen (i. d. R. monatlichen) Gesprächen statt.

Betriebliches Vorschlagswesen
Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, aktiv, eigeninitiativ und kreativ auch über die eigenen Aufgaben und dem eigenen Verantwortungsbereich hinaus zum Nutzen aller beizutragen. Mitarbeiter können jederzeit konkrete Verbesserungsvorschläge einreichen und damit proaktiv die Prozesse und Arbeitsabläufe des BGV beeinflussen.  Alle Mitarbeiter - insbesondere alle Führungskräfte - sind gehalten, das Betriebliche Vorschlagswesen zu fördern und zu unterstützen.


Über das Genannte hinaus besteht kein übergeordnetes Managementkonzept für diesen Belang. Die beschriebenen Tätigkeiten werden als ausreichend angesehen.