14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Beachtung der Arbeitnehmerrechte stellt für uns einen wesentlichen Bestandteil unserer Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung dar. In unseren Angeboten gehen wir deutlich über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, denn uns ist bewusst, dass nur wertgeschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft für uns arbeiten möchten. Nur so lässt sich unser Ziel, unsere hochqualifizierten Angestellten möglichst langfristig an d-fine zu binden, verwirklichen.
Wir haben daher in den vergangenen Jahren zahlreiche Ziele zu Arbeitnehmerrechten erfolgreich umgesetzt, u. a. vergünstigte Konditionen für Fitnessclubs, Unterstützung über den pme Familienservice bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung, Pflegeleistungen und Notfallbetreuung sowie Gruppenverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Absicherung der Berufsunfähigkeit, an welchen alle Angestellten durch Gehaltsumwandlung teilnehmen können. Unsere Beschäftigten haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Arbeits- und Auszeit-Modellen zu wählen und sie können an einem vielfältigen Weiterbildungs- und Schulungsprogramm teilnehmen, welches neben inhaltlicher Fortbildung auch den Erwerb von allgemein anerkannten Abschlüssen wie M.Sc., CFA oder Aktuar umfasst.
In dem Bewusstsein, dass wir nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Rechte gewähren können, um hochqualifiziertes Personal zu finden und zu binden, haben wir uns das konkrete Ziel gesetzt, bis 31.12.2021 neue Arbeitsmodelle einzuführen, die flexibel auf die verschiedenen Anforderungen unserer Angestellten an Reisetätigkeit, Pendeln, Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingehen.
Bei Projekteinsätzen gelten für das eingesetzte Personal die deutschen arbeitsvertraglichen Regelungen im Bereich des allgemeinen Arbeitsschutzes, aber (auch) das Territorialprinzip und somit auch lokale Gesetze und Arbeitsbedingungen. Der Großteil der Beratungsprojekte wird in Deutschland und im europäischen Ausland unter europäischen Standards und Arbeitsbedingungen durchgeführt. Es gibt in der Personalabteilung ein Team, das sich speziell mit den Entsendungen von Angestellten ins Ausland (europäisch und nicht-europäisch) beschäftigt.Hier wird u. a. geprüft, welche Genehmigungen für Einreise, Aufenthalt und Leistungserbringung vor Ort benötigt werden, sowie welche Gesetze beachtet werden müssen. Dies soll die rechtssichere Abwicklung der Beratungstätigkeit im Ausland ermöglichen.
Die Beteiligung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement fördern wir durch eine ausgeprägte Feedbackkultur. Vor allem die für alle Beschäftigten jährlich stattfindenden Annual Interviews dienen dazu, den persönlichen Dialog zwischen Angestellten und Management zu pflegen. Dazu wird das Feedback und die Zufriedenheit aller Angestellten erfragt, Verbesserungsvorschläge zum Unternehmen und dem Nachhaltigkeitsmanagement strukturiert erfasst und anschließend an die entsprechenden Arbeitsgruppen und Entscheidungsgremien zur Umsetzung weitergeleitet.
Bei d-fine gibt es verschiedene Gremien mit unterschiedlichen Schwerpunkten, welche sich jeweils aus Mitgliedern der Unternehmensführung und der internen Servicebereiche zusammensetzen. Dort werden die Vorschläge auf Umsetzbarkeit geprüft und nach Abwägung aller Risiken und Geschäftsinteressen Vorschläge zur Realisierung auf den Weg gebracht. So können kleine und große Maßnahmen entwickelt werden, die das Wohlbefinden sowie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Angestellten erhalten und fördern. Einige Vorschläge, die im Geschäftsjahr 2019 umgesetzt wurden, waren z. B. die Einführung eines Home Office-Tages für Mitarbeiter, die nicht für ein Kundenprojekt arbeiten, Erweiterung des Schulungs- und Fortbildungsangebots durch die Aufnahme weiterer MBA-Programme in das d-fine Curriculum, aber auch die Bereitstellung von Obstkörben in den Büros. Selbstverständlich können auch Vorschläge, die im vorangegangenen Jahr nicht umgesetzt wurden (z.B. weil es kontroverse Vorstellungen dazu gab oder der Vorschlag nicht mit bestehenden Kundenverträgen vereinbar wäre) erneut vorgebracht werden. Sie werden wieder in die Auswertung und Umsetzungsprüfung einbezogen und können umgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen sich geändert haben. In den vergangenen Jahren haben wir immer öfter den Vorschlag erhalten, vermehrt  Projektarbeit, zumindest teilweise, auch remote zu ermöglichen. Häufig war das aufgrund von widersprechenden Kundenwünschen und –verträgen nicht umsetzbar. Das hat sich jedoch in den letzten Monaten geändert, so dass wir in unsere Mobile Work Policy Remotearbeit aufnehmen konnten (sofern dies mit dem jeweiligen Projekt vereinbar ist) und nunmehr unsere Angestellten vermehrt von zu Hause arbeiten können.
Aufgrund unser flexiblen Arbeitsmodelle und Mitarbeiterangebote sehen wir derzeit keine Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit auf Arbeitnehmerrechte.