Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Bewertung von Risiken im Bereich Arbeitnehmerbelange Motivierte und kompetente Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.
Das veränderte Kundenverhalten und die fortschreitende Digitalisierung erfordern eine deutlich differenziertere Marktbearbeitung. Vertriebskanäle mit neuen Rollen und Aufgaben entstehen. Die Prozesse, die Personalstruktur und -steuerung werden entsprechend angepasst.
Wesentliche Handlungsfelder im Personalbereich sind:
- Stärkung der Arbeitgeberattraktivität: Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Mitarbeiter prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Mitarbeiter mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.
- Weiterentwicklung der Kompetenzen unserer Mitarbeiter: Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die digitale Fitness unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit befinden wir uns noch am Anfang dieser Entwicklung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.
- Stärkung der individuellen Veränderungsfähigkeit: Die fachliche Weiterentwicklung unserer Beschäftigten in Bezug auf neue Markterfordernisse muss einhergehen mit einer Stärkung ihrer individuellen Bereitschaft und Fähigkeit zur Veränderung. Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse einerseits unsere Mitarbeiter dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Zum anderen möchten wir auch für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken.
Faire Beschäftigung und Tariftreue
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen“, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die überwiegende Zahl aller Beschäftigten der Sparkasse hat Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.
Für alle Beschäftigten der Kreissparkasse Steinfurt werden die Kernnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Kreissparkasse Steinfurt beträgt 22 Jahre.
Die Kreissparkasse Steinfurt ist ein attraktiver Arbeitgeber, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter.
Es liegen keine Risiken vor bzw. gibt es keine Anzeichen für Risiken aufgrund z.B. der sehr geringen Fluktuation und dem guten Ruf der Kreissparkasse Steinfurt als Arbeitgeber. Hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsnehmerrechten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen erkennen wir aufgrund der umfangreichen deutschen Gesetzgebung, der Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages, der darüber hinaus gehenden internen Beschäftigungsstandards sowie der intensiven Einbeziehung unserer Beschäftigten keine Risiken, sodass auf eine Risikoanalyse verzichtet werden kann.
Die gesetzlichen Beteiligungsrechte werden durch den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung wahrgenommen. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darüber hinaus von der Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Stelle für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertreten. Freiwerdende Arbeitsplätze, auch Führungspositionen, werden nach Möglichkeit aus den eigenen Reihen besetzt.
Unsere Ausbildungsquote betrug 7,45 Prozent im Jahr 2020. Unsere Auszubildenden haben eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen. Im Jahr 2020 befanden sich 5 Auszubildende in einem dualen Studium, von denen 2 von ihnen bereits ihre Ausbildung zum Bankkaufmann /-frau abgeschlossen haben. Zwei weitere Absolventen haben im Januar 2020 ihr duales Studium erfolgreich beendet.
Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das Ankommen im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.
Mitbestimmung und Beteiligung
Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Speziell für Themen der Nachhaltigkeit haben wir die Mitarbeiter*innen aufgerufen, ihre Ideen direkt an den Nachhaltigkeitsbeauftragten zu melden. Regelmäßig stattfindende Mitarbeiterfrühstücke des Vorstandsvorsitzenden mussten Corona bedingt ausfallen bzw. wurden virtuell durchgeführt. So wurde der Weg offengehalten, dass alle Teilnehmer*innen einen sehr einfach zu nutzenden wie auch direkten Weg behalten, auf besondere Herausforderungen und Schwierigkeiten hinzuweisen bzw. Impulse für Veränderungen zu geben.
Die Geschäftstätigkeiten der Kreissparkasse beschränken sich auf das Geschäftsgebiet (20 Kommunen im Kreis Steinfurt). Die Kreissparkasse Steinfurt betreibt keine Niederlassungen im Ausland.
Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit |
Beschäftigungsstruktur |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) |
789 |
274 |
515 |
|
Auszubildende und Trainees |
50 |
18 |
32 |
|
Beschäftigte aus der Region |
789 |
274 |
515 |
|
Führungskräfte aus der Region |
67 |
43 |
24 |
|
Gleichbehandlung und Tarifverträge |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
Beschäftigte mit Tarifvertrag |
786 |
271 |
515 |
|
Gleichstellungsbeauftragte |
1 |
|
1 |
|
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten |
0 |
|
|
|
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte |
Wert |
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren) |
22 |
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in Prozent) |
99,62 |
Ausbildungsquote (in Prozent) |
7,5 |
Übernahmequote (in Prozent) |
90 |