14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die BIB beschäftigt ausschließlich in Deutschland Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterliegt deutscher Gesetzgebung und Standards sowie dem Tarifvertrag im Bankgewerbe. Zudem ist sie dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) e.V. angeschlossen.

Die Bank hält alle nationalen Standards und Vorschriften ein. Daher gibt es keine weiteren Zielsetzungen in diesem Bereich. Die entsprechenden Regelungen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im „Mitarbeiter-Informations-System“ online am Arbeitsplatz einsehbar, die relevanten Gesetze hängen zudem im Mitarbeiter-Casino aus. Darüber hinaus sind einige Regelungen in bankeigene Organisationsanweisungen transformiert. Auch diese sind jederzeit online am Arbeitsplatz einsehbar.

Für die Einhaltung von Gesetzen ist der Vorstand der BIB verantwortlich. Die Umsetzung der Arbeitnehmerrechte erfolgt in Absprache mit dem Vorstand in der Abteilung Personalmanagement, ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat der BIB.

Mögliche Risiken im Bezug auf Arbeitnehmerrechte könnten durch die länger dauernden Geschäftsreisen der Mitarbeiter, die unsere Kunden im Mikrofinanzbereich betreuen enstehen. Hierfür wurden allerdings betriebliche Vorkehrungen getroffen, sodass die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden.

Zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen wird in der BIB jährlich mindestens eine Betriebsversammlung durchgeführt, an der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen können. Die entsprechenden Zeiten werden vergütet. Nach einem allgemeinen Teil, an dem auch die leitenden Angestellten und der Vorstand teilnehmen, besteht immer auch Raum, ohne Beteiligung der Führungsebenen der Bank zu diskutieren. Der Vorstand steht im Nachgang noch für die Beantwortung von aufgetretenen Fragen zur Verfügung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Meinung, Anregungen oder Kritik entweder direkt an den Vorstand oder die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu adressieren. Das gilt auch für Ideen, die das Nachhaltigkeitsmanagement der Bank betreffen. Hier gibt es zusätzlich noch das Nachhaltigkeitsteam oder das Betriebliche Vorschlagswesen als Anlaufstationen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jederzeit die Gelegenheit sich – unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen – zusammen zu setzen und zu beraten. Wir fördern den Austausch untereinander zum Beispiel durch die Ausrichtung von Betriebsfesten und Begegnungen.

Unsere FAIR BANKING-Strategie schließt den Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein.

Zum Aspekt Mitarbeitergesundheit wurde im vergangenen Jahr das JobRad-Angebot eingeführt und ein neuer Anbieter für Mitagessen gefunden, der auch eine große Auswahl an vegetarischen und veganen Gerichten hat.